Source: OJ L, 2024/1774, 25.6.2024
Current language: DE
Recital 27 No separate legislative act for simplified ICT risk management framework
Die Bestimmungen dieser Verordnung beziehen sich auf den IKT-Risikomanagementrahmen und legen spezifische Elemente, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2022/2554 für Finanzunternehmen gelten, sowie den vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen für die in Artikel 16 Absatz 1 der genannten Verordnung aufgeführten Finanzunternehmen fest. Um die Kohärenz zwischen dem normalen und dem vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass diese Bestimmungen zum gleichen Zeitpunkt anwendbar sind, ist es angezeigt, sie in einen einzigen Rechtsakt aufzunehmen.