Source: OJ L, 2024/1773, 25.6.2024
Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
ICT third-party service providers
- RTS on ICT third-party service provider policy
Artikel 6 Sorgfaltspflicht
In der Leitlinie wird ein angemessenes und verhältnismäßiges Verfahren für die Auswahl und Bewertung der künftigen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; festgelegt, wobei zu berücksichtigen ist, ob es sich bei dem IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; um einen gruppeninternen IKT-Dienstleister handelt, und verlangt wird, dass das Finanzunternehmen vor Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung bewertet, ob der IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;
über die geschäftliche Reputation, hinreichende Fähigkeiten, Fachkenntnisse und angemessene finanzielle, personelle und technische Ressourcen, Informationssicherheitsstandards, eine angemessene Organisationsstruktur, ein angemessenes Risikomanagement und angemessene interne Kontrollen sowie gegebenenfalls über die erforderlichen Zulassungen oder Registrierungen verfügt, um die IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; zur Unterstützung der kritischen oder wichtigen Funktion zuverlässig und professionell erbringen zu können;
in der Lage ist, einschlägige technologische Entwicklungen zu überwachen und führende Praktiken im Bereich der IKT-Sicherheit zu ermitteln und sie gegebenenfalls zu implementieren, damit er über einen wirksamen und soliden Rahmen für die digitale operationale Resilienzdie Fähigkeit eines Finanzunternehmens, seine operative Integrität und Betriebszuverlässigkeit aufzubauen, zu gewährleisten und zu überprüfen, indem es entweder direkt oder indirekt durch Nutzung der von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellten Dienste das gesamte Spektrum an IKT-bezogenen Fähigkeiten sicherstellt, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme zu gewährleisten, die von einem Finanzunternehmen genutzt werden und die kontinuierliche Erbringung von Finanzdienstleistungen und deren Qualität, einschließlich bei Störungen, unterstützen; verfügt;
IKT-Unterauftragnehmer nutzt oder zu nutzen gedenkt, um IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen oder wesentlicher Teile davon zu erbringen;
in einem Drittstaat lokalisiert ist oder die Daten in einem Drittstaat verarbeitet oder speichert und, falls dies der Fall ist, ob diese Praxis die operationellen Risiken, Reputationsrisiken oder das Risiko erhöht, von restriktiven Maßnahmen, einschließlich Embargos und Sanktionen, betroffen zu sein, die sich auf die Fähigkeit des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, die IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; zu erbringen, oder die Fähigkeit des Finanzunternehmens, diese IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; zu empfangen, auswirken können;
vertraglichen Vereinbarungen zustimmt, mit denen effektiv die Möglichkeit sichergestellt wird, dass das Finanzunternehmen selbst, beauftragte Dritte und zuständige Behörden Audits beim IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, auch in dessen Räumlichkeiten, durchführen;
in ethischer und sozial verantwortlicher Weise handelt, die Menschenrechte und die Rechte des Kindes achtet, einschließlich des Verbots der Kinderarbeit, die geltenden Grundsätze des Umweltschutzes einhält und angemessene Arbeitsbedingungen gewährleistet.
In der Leitlinie wird festgelegt, welches Maß an Sicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit des Risikomanagementrahmens von IKT-Drittdienstleistern für IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, die von einem IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; bereitgestellt werden sollen, gegeben sein muss. In der Leitlinie ist vorzusehen, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht bewertet wird, ob Maßnahmen zur Risikominderung und zur Geschäftsfortführung bestehen und wie deren Funktionsfähigkeit innerhalb des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; sichergestellt wird.
In der Leitlinie wird das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht festgelegt, anhand dessen die künftigen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; ausgewählt und bewertet werden, und es wird angegeben, welche der folgenden Elemente mit Blick auf das erforderliche Maß an Sicherheit für die Leistungsfähigkeit des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; zu berücksichtigen sind:
Audits oder unabhängige Bewertungen, die vom Finanzunternehmen selbst oder in seinem Auftrag durchgeführt werden;
Berichte über unabhängige Audits, die auf Verlangen des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; erstellt werden;
Auditberichte der internen Revisionsfunktion des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;;
geeignete Zertifizierungen Dritter;
andere relevante Informationen, die dem Finanzunternehmen zur Verfügung stehen, oder andere vom IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; bereitgestellte Informationen.
Die Finanzunternehmen gewährleisten unter Berücksichtigung der in Absatz 3 Buchstaben a bis e aufgeführten Elemente ein angemessenes Maß an Sicherheit für die Leistungsfähigkeit des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;. Gegebenenfalls ist mehr als eines der unter diesen Buchstaben aufgeführten Elemente zu berücksichtigen.
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