Source: OJ L, 2024/1773, 25.6.2024

Current language: DE

Artikel 7 Interessenkonflikte


    1. In der Leitlinie werden geeignete Maßnahmen festgelegt, die vor Abschluss einschlägiger vertraglicher Vereinbarungen zu ergreifen sind, um die sich aus der Nutzung von IKT-Drittdienstleistern ergebenden tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte zu ermitteln, zu vermeiden und zu managen, und es wird eine kontinuierliche Überwachung solcher Interessenkonflikte vorgesehen.

    1. Werden IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen von gruppeninternen IKT-Dienstleistern bereitgestellt, so wird in der Leitlinie festgelegt, dass Entscheidungen über die Bedingungen für diese IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste;, einschließlich der finanziellen Bedingungen, objektiv getroffen werden müssen.

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