Source: OJ L, 2024/1773, 25.6.2024

Current language: DE

Recital 10 Implementation, monitoring and management


Um bei der Bereitstellung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen durch IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; ein solides Risikomanagement zu gewährleisten, sollte die Leitlinie Informationen über die Implementierung, die Überwachung und das Management der vertraglichen Vereinbarungen, gegebenenfalls auch auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene, enthalten. Dazu gehören auch Anforderungen hinsichtlich der Vertragsklauseln über gegenseitige Verpflichtungen der Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, die schriftlich niedergelegt werden sollten. Um eine effiziente Beaufsichtigung zu gewährleisten und die Resilienz im Falle von Änderungen des Geschäftsmodells oder -umfelds zu fördern, sollten in der Leitlinie die Rechte der Finanzunternehmen oder der beauftragten Dritten und der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit Inspektionen und dem Zugang zu Informationen gewährleistet und die Ausstiegsstrategien und Beendigungsverfahren genauer festgelegt werden.

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