Source: OJ L, 2024/1773, 25.6.2024
Current language: DE
Recital 4 Consistent application of the policy
Gehören Finanzunternehmen einer Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU; an, so sollte das Mutterunternehmenein Mutterunternehmen im Sinne von Artikel 2 Nummer 9 und Artikel 22 der Richtlinie 2013/34/EU;, das für die Erstellung des konsolidierten oder teilkonsolidierten Abschlusses für die Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU; verantwortlich zeichnet, sicherstellen, dass die Leitlinie innerhalb der Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU; auf konsistente und kohärente Weise angewandt wird.