Source: OJ L, 2025/1190, 18.6.2025
Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
Digital operational resilience testing
- RTS on threat-led penetration testing
Artikel 6 Risikomanagement bei gebündelten oder gemeinsamen TLPT
Im Falle eines gemeinsamen TLPT oder eines gebündelten TLPT führt das Kontrollteamdas Team, das sich aus Mitarbeitern des getesteten Finanzunternehmens und, entsprechend dem Umfang des TLPT, gegebenenfalls aus Mitarbeitern seiner Drittdienstleister und jeder anderen Partei, die den Test leitet, zusammensetzt; jedes Finanzunternehmens eine eigene Risikobewertung durch und legt seine eigenen Risikomanagementmaßnahmen fest.
Das Kontrollteamdas Team, das sich aus Mitarbeitern des getesteten Finanzunternehmens und, entsprechend dem Umfang des TLPT, gegebenenfalls aus Mitarbeitern seiner Drittdienstleister und jeder anderen Partei, die den Test leitet, zusammensetzt; des gemäß Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe b dieser Verordnung benannten Finanzunternehmens oder das gemäß Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2554 benannte Finanzunternehmen bewertet die Risiken in Verbindung mit der Beteiligung mehrerer Finanzunternehmen an dem TLPT. Die Kontrollteamsdas Team, das sich aus Mitarbeitern des getesteten Finanzunternehmens und, entsprechend dem Umfang des TLPT, gegebenenfalls aus Mitarbeitern seiner Drittdienstleister und jeder anderen Partei, die den Test leitet, zusammensetzt; der beteiligten Finanzunternehmen arbeiten mit dem Kontrollteamdas Team, das sich aus Mitarbeitern des getesteten Finanzunternehmens und, entsprechend dem Umfang des TLPT, gegebenenfalls aus Mitarbeitern seiner Drittdienstleister und jeder anderen Partei, die den Test leitet, zusammensetzt; des benannten Finanzunternehmens zusammen, um potenzielle gemeinsame Risiken zu ermitteln.
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