Source: OJ L, 2025/1190, 18.6.2025

Current language: DE

Recital 1 Relation to the TIBER-EU framework


Diese Verordnung wurde im Einklang mit dem TIBER-EU-Rahmen ausgearbeitet und spiegelt die Methodik, das Verfahren und die Struktur bedrohungsorientierter Penetrationstests (im Folgenden „TLPT“) gemäß TIBER-EU wider. Finanzunternehmen, die zur Durchführung von TLPT verpflichtet sind, können sich auf den TIBER-EU-Rahmen oder eine seiner nationalen Umsetzungen beziehen und diesen Rahmen oder die nationale Umsetzung anwenden, sofern dieser Rahmen oder die Umsetzung mit den Anforderungen der Artikel 26 und 27 der Verordnung (EU) 2022/2554 und der vorliegenden Verordnung im Einklang steht. Die Benennung einer einzigen staatlichen Behörde für den Finanzsektor, die auf nationaler Ebene für mit TLPT verbundene Angelegenheiten zuständig ist, gemäß Artikel 26 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 sollte die auf Unionsebene den zuständigen Behörden übertragene Befugnis für die Beaufsichtigung bestimmter Finanzunternehmen gemäß Artikel 46 der genannten Verordnung unberührt lassen, wie beispielsweise die Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank für bedeutende Kreditinstitute für mit TLPT verbundene Angelegenheiten. Werden nur einige mit TLPT verbundene Aufgaben gemäß Artikel 26 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2022/2554 einer anderen nationalen Behörde für den Finanzsektor übertragen, so sollte die für das in Artikel 46 der genannten Verordnung genannte Finanzunternehmen zuständige Behörde für die nicht übertragenen mit TLPT verbundenen Aufgaben zuständig bleiben.

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