Source: OJ L, 2025/1190, 18.6.2025
Current language: DE
Recital 13 Exemptions from TLPT provider criteria
In Ausnahmefällen kann es sein, dass ein Finanzunternehmen keine TLPT-AnbieterTester und Anbieter von Bedrohungsanalysen; findet, die die umfassenden Kriterien erfüllen. Können Finanzunternehmen den Nachweis erbringen, dass solche Anbieter von Bedrohungsanalysendie Sachverständigen, die vom Finanzunternehmen für den jeweiligen TLPT beauftragt wurden und nicht dem Finanzunternehmen oder etwaigen gruppeninternen IKT-Dienstleistern angehören und die gezielte Bedrohungsinformationen sammeln und analysieren, welche für die Finanzunternehmen, die in den Anwendungsbereich eines spezifischen TLPT fallen, relevant sind, und entsprechende relevante und realistische Bedrohungsszenarien entwickeln; nicht verfügbar sind, sollten sie die Möglichkeit haben, Personen zu beauftragen, die nicht alle umfassenden Kriterien erfüllen, sofern sie die sich daraus ergebenden zusätzlichen Risiken angemessen mindern und die TLPT-Behördeeine der folgenden Behörden:die gemäß Artikel 26 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 benannte einzige staatliche Behörde im Finanzsektor,die für den Finanzsektor zuständige Behörde, der die Wahrnehmung einiger oder aller Aufgaben im Zusammenhang mit TLPT gemäß Artikel 26 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2022/2554 übertragen wird,eine der in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten zuständigen Behörden; sämtliche dieser Kriterien bewertet.