Source: OJ L, 2025/1190, 18.6.2025
Current language: DE
Recital 26 Cooperation between the TLPT and supervisory authorities
Die in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten zuständigen Behörden und — falls davon abweichend — die TLPT-Behörden sollten zusammenarbeiten, um fortgeschrittene Tests in Form von TLPT in die bestehenden Aufsichtsverfahren einzubeziehen. In diesem Zusammenhang und um das korrekte Verständnis der aus dem TLPT gewonnenen Erkenntnisse und die Art und Weise der Interpretation zu kommunizieren, sollte insbesondere für den zusammenfassenden Testbericht und die Pläne mit Abhilfemaßnahmen eine enge Zusammenarbeit zwischen den am TLPT beteiligten Testmanagern und den zuständigen Aufsichtsbehörden stattfinden.