Source: OJ L, 2025/1190, 18.6.2025
Current language: DE
Recital 27 Mix of internal and external testers considered 'internal'
Nach Artikel 26 Absatz 8 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 müssen Finanzunternehmen bei jedem dritten Test externe Tester beauftragen. Wenn Finanzunternehmen sowohl interne als auch externe Tester in das Testteam einbeziehen, ist dieser Test für die Zwecke des genannten Artikels als TLPT mit internen Testern zu betrachten.