Source: OJ L, 2025/1190, 18.6.2025
Current language: DE
Recital 5 Organisational mirror of TIBER-EU
Um dem TIBER-EU-Rahmen Rechnung zu tragen, muss die Testmethodik die Einbeziehung der folgenden Hauptbeteiligten vorsehen: das Finanzunternehmen mit einem Kontrollteamdas Team, das sich aus Mitarbeitern des getesteten Finanzunternehmens und, entsprechend dem Umfang des TLPT, gegebenenfalls aus Mitarbeitern seiner Drittdienstleister und jeder anderen Partei, die den Test leitet, zusammensetzt; (das dem „Kontrollteamdas Team, das sich aus Mitarbeitern des getesteten Finanzunternehmens und, entsprechend dem Umfang des TLPT, gegebenenfalls aus Mitarbeitern seiner Drittdienstleister und jeder anderen Partei, die den Test leitet, zusammensetzt;“ im Rahmen von TIBER-EU entspricht) und einem Blue Teamdie Mitarbeiter des Finanzunternehmens und gegebenenfalls die Mitarbeiter der Drittdienstleister des Finanzunternehmens und alle anderen entsprechend dem Umfang des TLPT als relevant erachteten Parteien bei den Drittdienstleitern des Finanzunternehmens, die die Nutzung von Netzwerk- und Informationssystemen des Finanzunternehmens absichern, indem sie seine Fähigkeit zur Abwehr simulierter oder realer Angriffe aufrechterhalten, und die keine Kenntnis vom TLPT haben; (das dem „Blue Teamdie Mitarbeiter des Finanzunternehmens und gegebenenfalls die Mitarbeiter der Drittdienstleister des Finanzunternehmens und alle anderen entsprechend dem Umfang des TLPT als relevant erachteten Parteien bei den Drittdienstleitern des Finanzunternehmens, die die Nutzung von Netzwerk- und Informationssystemen des Finanzunternehmens absichern, indem sie seine Fähigkeit zur Abwehr simulierter oder realer Angriffe aufrechterhalten, und die keine Kenntnis vom TLPT haben;“ im Rahmen von TIBER-EU entspricht) und die TLPT-Behördeeine der folgenden Behörden:die gemäß Artikel 26 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 benannte einzige staatliche Behörde im Finanzsektor,die für den Finanzsektor zuständige Behörde, der die Wahrnehmung einiger oder aller Aufgaben im Zusammenhang mit TLPT gemäß Artikel 26 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2022/2554 übertragen wird,eine der in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten zuständigen Behörden; in Form eines TLPT-Cyberteamsoder „TCT“ die Mitarbeiter der TLPT-Behörden, die für mit TLPT verbundene Angelegenheiten zuständig sind; (das dem „TIBER-Cyberteam“ im Rahmen von TIBER-EU entspricht), ein Anbieter von Bedrohungsanalysendie Sachverständigen, die vom Finanzunternehmen für den jeweiligen TLPT beauftragt wurden und nicht dem Finanzunternehmen oder etwaigen gruppeninternen IKT-Dienstleistern angehören und die gezielte Bedrohungsinformationen sammeln und analysieren, welche für die Finanzunternehmen, die in den Anwendungsbereich eines spezifischen TLPT fallen, relevant sind, und entsprechende relevante und realistische Bedrohungsszenarien entwickeln; und Tester (wobei die Tester dem „Red-Team-Anbieter“ im Rahmen von TIBER-EU entsprechen).