Source: OJ L, 2025/2050, 9.10.2025

Current language: DE

Artikel 1 Gegenstand


In dieser Verordnung werden Verfahren und technische Bedingungen für die Gewährung des Zugangs zugelassener Forschender gemäß Artikel 40 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2065 zu Daten im Besitz von Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen festgelegt, und zwar insbesondere

  1. die technischen Bedingungen für die Entwicklung und den Betrieb eines Datenzugangsportals;

  2. die Verfahren und technischen Bedingungen für die Verwaltung des Datenzugangsprozesses durch die Koordinatoren für digitale Dienste und die Datenlieferanten;

  3. die Anforderungen an die Formulierung begründeter Verlangen und die Prüfung von Änderungsersuchen;

  4. die technischen Bedingungen für die Gewährung des Datenzugangs durch die Datenlieferanten.

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