Source: OJ L, 2025/2050, 9.10.2025Current language: DE
- Digital services act
Delegated acts
- Data access for vetted researchers
Artikel 14 Konsultation unabhängiger Sachverständiger
Vor der Formulierung eines begründeten Verlangens oder einer Entscheidung über ein Änderungsersuchen kann der Koordinator für digitale Dienste Sachverständige konsultieren.
Die Sachverständigen müssen unabhängig und unparteiisch sein, einschlägige Sachkenntnis und bewährte Fähigkeiten haben und über die Kapazitäten und Ressourcen verfügen, um die gestellte Aufgabe unverzüglich zu erfüllen.
Um ihre Unparteilichkeit zu belegen, müssen die Sachverständigen eine Erklärung unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass sie
keine finanziellen oder persönlichen Verbindungen zum Datenlieferanten oder den antragstellenden Forschenden haben,
kein eigenes Interesse am Ergebnis des Datenzugangsprozesses haben,
in keinem Interessenkonflikten stehen.
Der Koordinator für digitale Dienste registriert alle gemäß Absatz 1 durchgeführten Konsultationen zusammen mit den daraufhin eingegangenen Stellungnahmen der Sachverständigen unverzüglich in AGORA.
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Definition
Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort
(En. Digital Services Coordinator of establishment)
Definition
begründetes Verlangen
(En. reasoned request)
Definition
Online-Plattform
(En. online platform)
Definition
Änderungsersuchen
(En. amendment request)
Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;
Definition
Datenzugangsprozess
(En. data access process)
Definition
Datenlieferant
(En. data provider)