Source: OJ L, 2025/2050, 9.10.2025Current language: DE
- Digital services act
Delegated acts
- Data access for vetted researchers
Artikel 5 Verarbeitung personenbezogener Daten im DSA-Datenzugangsportal
Werden personenbezogene Daten im DSA-Datenzugangsportal registriert und über dieses Portal ausgetauscht, so erfolgt die Verarbeitung nur insoweit, wie dies verhältnismäßig und für die Zwecke des Datenzugangsprozesses und der Veröffentlichung einschlägiger Informationen erforderlich ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf im DSA-Datenzugangsportal nur in Bezug auf die folgenden Kategorien betroffener Personen erfolgen:
natürliche Personen, die ein Konto im DSA-Datenzugangsportal haben,
natürliche Personen, deren personenbezogene Daten im DSA-Datenzugangsportal oder in einem anderen Informationsaustausch gemäß dieser Verordnung in Bezug auf den Datenzugangsprozess enthalten sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf im DSA-Datenzugangsportal nur in Bezug auf die folgenden Kategorien personenbezogener Daten erfolgen:
Identitätsdaten wie Name, Benutzerkennung,
Kontaktinformationen wie Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten,
personenbezogene Daten, die in den Unterlagen enthalten sind, aus denen der Anschluss an eine Forschungsorganisation hervorgeht, sowie sonstige personenbezogene Informationen, die für die Zwecke der Teilnahme am Datenzugangsprozess als notwendig betrachtet werden.
Die in Absatz 1 genannte Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt mithilfe von IT-Infrastrukturen, die sich im Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
Datenzugangsprozess
(En. data access process)