Source: OJ L, 2025/2050, 9.10.2025

Current language: DE

Artikel 8 Voraussetzungen für die Formulierung eines begründeten Verlangens


(1) Der Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort entscheidet, ob ein begründetes Verlangen formuliert werden kann, wobei er folgende Elemente berücksichtigt:

  1. für jeden antragstellenden Forschenden:

    1. eine Bestätigung des Anschlusses an eine Forschungsorganisation im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates(6),

    2. eine Erklärung über die Unabhängigkeit von geschäftlichen Interessen in Bezug auf das konkrete Projekt, für das die Daten angefordert werden,

    3. eine Verpflichtungszusage, ihre Forschungsergebnisse kostenlos öffentlich zugänglich zu machen;

  2. Informationen über die Finanzierung des Forschungsprojekts, für das die Daten angefordert werden;

  3. eine Beschreibung der angeforderten Daten, einschließlich Format, Umfang und — soweit möglich — spezifischer Attribute, einschlägiger Metadaten und Datendokumentationen, auch unter Berücksichtigung der nach Artikel 6 Absatz 4 dieser Verordnung bereitgestellten Informationen;

  4. Informationen über die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Zugangs zu den Daten sowie Informationen über den Zeitrahmen der Forschungsarbeiten, für die die Daten angefordert werden;

  5. Informationen über die ermittelten Risiken im Hinblick auf die Vertraulichkeit, die Datensicherheit und den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Daten, auf die zugegriffen werden soll, eine Beschreibung der zu treffenden technischen, rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen, einschließlich — soweit möglich — vorgeschlagener Zugangsmodalitäten, um diese Risiken bei der Verarbeitung der angeforderten Daten zu mindern;

  6. eine Beschreibung der mit den angeforderten Daten durchzuführenden Forschungstätigkeiten;

  7. eine Zusammenfassung des Datenzugangsantrags, die folgende Angaben enthält:

    1. das Forschungsthema,

    2. den Datenlieferanten, von dem die Daten angefordert werden,

    3. eine Beschreibung der angeforderten Daten gemäß Buchstabe c.

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