Source: OJ L, 2025/2050, 9.10.2025Current language: DE
- Digital services act
Delegated acts
- Data access for vetted researchers
Artikel 9 Zugangsmodalitäten
Der Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort legt die Modalitäten einschließlich der technischen, rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen fest, nach denen der Datenlieferant den zugelassenen Forschenden Zugang zu den Daten gewährt.
Die Koordinatoren für digitale Dienste können die gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679 eingerichteten einschlägigen Aufsichtsbehörden konsultieren.
Bei der Festlegung der Zugangsmodalitäten berücksichtigt der Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort die im Datenzugangsantrag enthaltenen Informationen, insbesondere die in Artikel 8 Buchstabe e genannten Angaben, und beachtet auch die Rechte und Interessen der betroffenen Datenlieferanten und Nutzer, einschließlich des Schutzes von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen, und die Aufrechterhaltung der Sicherheit ihres Dienstes sowie der von den Datenlieferanten gemäß Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe d bereitgestellten Informationen.
Zusätzlich zu den in Absatz 3 genannten Elementen berücksichtigt der Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort bei der Festlegung der Zugangsmodalitäten folgende Elemente:
falls der Zugang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht:
die Bewertung der Risiken bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 8 Buchstabe e, gegebenenfalls einschließlich Datenschutz-Folgenabschätzungen im Sinne des Artikels 35 der Verordnung (EU) 2016/679,
vorgesehene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Artikel 8 Buchstabe e;
einschlägige Netzsicherheitsmaßnahmen, Verschlüsselung, Zugangskontrollmechanismen, Datensicherungsstrategien, Datenintegritätsmechanismen, Pläne für die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle;
gegebenenfalls Informationen über die vorgesehene Speicherdauer und die Pläne für die Datenvernichtung;
organisatorische Maßnahmen wie interne Überprüfungsverfahren, Beschränkungen von Zugangsrechten und Informationsaustausch;
vorgeschlagene Vertragsklauseln wie Geheimhaltungsvereinbarungen, Datenvereinbarungen und sonstige schriftliche Erklärungen, in denen mögliche Bedingungen für den Zugang und die Verarbeitung zwischen dem Hauptforschenden und dem Datenlieferanten festgelegt werden;
ob die antragstellenden Forschenden Schulungen zur Datensicherheit und zum Schutz personenbezogener Daten absolviert haben;
ob für die Verarbeitung der Daten sichere Verarbeitungsumgebungen erforderlich sind.
Ist nach Ansicht des Koordinators für digitale Dienste am Niederlassungsort zur Gewährung des Zugangs zu den verlangten Daten eine sichere Verarbeitungsumgebung zu verwenden, so verlangt der Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Betreiber dieser Umgebung
Bedingungen für den Zugang zur sicheren Verarbeitungsumgebung festgelegt hat, um das Risiko des unbefugten Lesens, Kopierens, Änderns oder Entfernens der in der sicheren Verarbeitungsumgebung gespeicherten Daten zu minimieren;
gewährleistet, dass zugelassene Forschende ausschließlich Zugang zu den Daten haben, die Gegenstand des begründeten Verlangens sind, und zwar mittels individueller und eindeutiger Nutzerkennungen und vertraulicher Zugriffsweisen;
für den Zeitraum, der für eine Verifizierung und Prüfung aller Verarbeitungsvorgänge in dieser Umgebung erforderlich ist, identifizierbare Protokolle über den Zugang zur sicheren Verarbeitungsumgebung führt;
gewährleistet, dass die Rechenleistung, die den zugelassenen Forschenden zur Verfügung steht, für die Zwecke des Forschungsprojekts angemessen und ausreichend ist;
die Wirksamkeit der in den Buchstaben a bis d genannten Maßnahmen überwacht.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort
(En. Digital Services Coordinator of establishment)
Definition
begründetes Verlangen
(En. reasoned request)
Definition
Datenzugangsantrag
(En. data access application)
Definition
Online-Plattform
(En. online platform)
Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
sichere Verarbeitungsumgebung
(En. secure processing environment)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;
Definition
Datenlieferant
(En. data provider)