Source: OJ L 277, 27/10/2022, p. 1–102 · Consolidated textCurrent language: DE
- Digital services act
Basic legislative acts
- DSA regulation
Artikel 19 Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
Der vorliegende Abschnitt gilt mit Ausnahme von Artikel 24 Absatz 3 nicht für Anbieter von Online-Plattformen, bei denen es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der Empfehlung 2003/361/EG handelt.
Wenn Unternehmen den Status eines Kleinst- oder Kleinunternehmens gemäß der Empfehlung 2003/361/EG verlieren, findet der vorliegende Abschnitt mit Ausnahme von Artikel 24 Absatz 3 auch in den 12 Monaten nach dem Verlust dieses Status gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Empfehlung keine Anwendung auf Anbieter von Online-Plattformen, es sei denn, sie sind sehr große Online-Plattformen im Sinne des Artikels 33.
Abweichend von Absatz 1 findet der vorliegende Abschnitt Anwendung auf Anbieter von Online-Plattformen, die im Sinne des Artikels 33 als sehr große Online-Plattformen eingestuft wurden, unabhängig davon, ob sie als Kleinst- oder Kleinunternehmen gelten.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 57 Micro and small enterprises exempted from platform obligations
Damit keine unverhältnismäßigen Belastungen entstehen, sollten die zusätzlichen Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung für Anbieter von Online-Plattformen, einschließlich Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen, nicht für Anbieter gelten, bei denen es sich um Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß der Empfehlung 2003/361/EG handelt. Aus demselben Grund sollten diese zusätzlichen Verpflichtungen auch nicht für Anbieter von Online-Plattformen gelten, die in der Vergangenheit als Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen eingestuft waren, und zwar während eines Zeitraums von 12 Monaten, nachdem sie diesen Status verloren haben. Diese Anbieter sollten nicht von der Verpflichtung ausgenommen werden, auf Ersuchen des Koordinators für digitale Dienste am Niederlassungsort oder der Kommission Angaben zu der durchschnittlichen monatlichen Zahl aktiver Nutzer zu machen. In Anbetracht dessen, dass sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen eine größere Reichweite und mehr Einfluss darauf haben, wie die Nutzer online Informationen erhalten und kommunizieren, sollten diese Anbieter, ungeachtet dessen, ob sie als Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen gelten oder vor kurzem als solche eingestuft wurden, jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung fallen. Die in der Empfehlung 2003/361/EG enthaltenen Konsolidierungsvorschriften tragen dazu bei, sicherzustellen, dass jeglicher Umgehung dieser zusätzlichen Verpflichtungen vorgebeugt wird. Diese Verordnung hindert Anbieter von Online-Plattformen, die unter diese Ausnahmeregelung fallen, nicht daran, auf freiwilliger Basis ein System einzurichten, das einer oder mehreren dieser Verpflichtungen genügt.
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Definition
Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort
(En. Digital Services Coordinator of establishment)
Definition
Verbraucher
(En. consumer)
Definition
Online-Plattform
(En. online platform)
Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
Unternehmer
(En. trader)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;