Source: OJ L 277, 27/10/2022, p. 1–102 · Consolidated textCurrent language: DE
- Digital services act
Basic legislative acts
- DSA regulation
Artikel 23 Maßnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung
Die Anbieter von Online-Plattformen setzen die Erbringung ihrer Dienste für Nutzer, die häufig und offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus.
Die Anbieter von Online-Plattformen setzen die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden, die über die in den Artikeln 16 und 20 genannten Melde- und Abhilfeverfahren bzw. interne Beschwerdemanagementsysteme von Personen oder Stellen oder von Beschwerdeführern eingehen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus.
Bei der Entscheidung über die Aussetzung bewerten die Anbieter von Online-Plattformen von Fall zu Fall zeitnah, sorgfältig und in objektiver Weise, ob der Nutzer, die Person, die Einrichtung oder der Beschwerdeführer an einer in den Absätzen 1 und 2 genannten missbräuchlichen Verwendung beteiligt ist, wobei sie alle einschlägigen Tatsachen und Umstände berücksichtigen, die aus den dem Anbieter von Online-Plattformen vorliegenden Informationen ersichtlich sind. Zu solchen Umständen gehören zumindest:
die absolute Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte oder der offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereitgestellt bzw. eingereicht wurden;
deren relativer Anteil an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum bereitgestellten Einzelinformationen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemachten Meldungen;
die Schwere der Fälle der missbräuchlichen Verwendung, einschließlich der Art der rechtswidrigen Inhalte, und deren Folgen;
die von dem Nutzer, der Person, der Einrichtung oder dem Beschwerdeführer verfolgten Absichten, sofern diese Absichten ermittelt werden können.
Die Anbieter von Online-Plattformen legen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen klar und ausführlich ihre Regeln für den Umgang mit der in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels genannten missbräuchlichen Verwendung dar und nennen Beispiele für Tatsachen und Umstände, die sie bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eine missbräuchliche Verwendung darstellt, berücksichtigen, und für die Dauer der Aussetzung.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 63 Safeguards against misuse of platforms and mechanisms
Der Missbrauch von Online-Plattformen durch die häufige Bereitstellung von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten oder die häufige Einreichung von offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden über die jeweiligen durch diese Verordnung eingerichteten Mechanismen und Systeme führt zu Vertrauensverlust und beeinträchtigt die Rechte und berechtigten Interessen der betroffenen Parteien. Daher ist es erforderlich, angemessene, verhältnismäßige und wirksame Vorkehrungen zum Schutz vor solchem Missbrauch einzurichten, bei denen die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten – einschließlich der geltenden, in der Charta verankerten Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere des Rechts auf Meinungsäußerung – geachtet werden müssen. Inhalte sollten als offensichtlich rechtswidrig und Meldungen oder Beschwerden als offensichtlich unbegründet gelten, wenn es für einen Laien ohne inhaltliche Analyse klar ersichtlich ist, dass die Inhalte rechtswidrig bzw. die Meldungen oder Beschwerden unbegründet sind.
Erwägungsgrund 64 Suspension for repeated misuse of platforms
Unter bestimmten Bedingungen sollten Anbieter von Online-Plattformen ihre einschlägigen Dienste für die an missbräuchlichem Verhalten beteiligte Person vorübergehend aussetzen. Die Freiheit der Anbieter von Online-Plattformen, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen festzulegen und strengere Maßnahmen im Falle offensichtlich rechtswidriger Inhalte im Zusammenhang mit schweren Straftaten wie Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern zu ergreifen, bleibt hiervon unberührt. Aus Transparenzgründen sollte diese Möglichkeit klar und hinreichend präzise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Plattformen festgelegt werden. Bei diesbezüglichen Entscheidungen der Anbieter von Online-Plattformen sollten stets Rechtsbehelfe möglich sein und sie sollten der Aufsicht des zuständigen Koordinators für digitale Dienste unterliegen. Vor der Entscheidung über die Aussetzung sollten Anbieter von Online-Plattformen eine Warnung erteilen, in der die Gründe für die mögliche Aussetzung und die möglichen Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Anbieters der Online-Plattform aufgeführt sind. Mit der Entscheidung über die Aussetzung sollten Anbieter von Online-Plattformen auch die Begründung nach den in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften übermitteln. Die Vorschriften dieser Verordnung über Missbrauch sollten Anbieter von Online-Plattformen nicht daran hindern, andere Maßnahmen zu ergreifen, um im Einklang mit dem geltenden Unionsrecht und dem geltenden nationalen Recht gegen die Bereitstellung rechtswidriger Inhalte oder den sonstigen Missbrauch ihrer Dienste, einschließlich durch Verstoß gegen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die Nutzer vorzugehen. Diese Vorschriften lassen jegliche im Unionsrecht oder im nationalen Recht vorgesehenen Möglichkeiten unberührt, die am Missbrauch beteiligten Personen haftbar zu machen, einschließlich für Schadensersatz.
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Definition
allgemeine Geschäftsbedingungen
(En. terms and conditions)
Definition
Online-Plattform
(En. online platform)
Definition
rechtswidrige Inhalte
(En. illegal content)
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;