Source: OJ L 277, 27/10/2022, p. 1–102 · Consolidated textCurrent language: DE
- Digital services act
Basic legislative acts
- DSA regulation
Artikel 34 Risikobewertung
Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen ermitteln, analysieren und bewerten sorgfältig alle systemischen Risiken in der Union, die sich aus der Konzeption oder dem Betrieb ihrer Dienste und seinen damit verbundenen Systemen, einschließlich algorithmischer Systeme, oder der Nutzung ihrer Dienste ergeben.
Sie führen die Risikobewertungen bis zu dem in Artikel 33 Absatz 6 Unterabsatz 2 genannten Anwendungsbeginn und danach mindestens einmal jährlich, in jedem Fall aber vor der Einführung von Funktionen durch, die voraussichtlich kritische Auswirkungen auf die gemäß diesem Artikel ermittelten Risiken haben. Diese Risikobewertung erfolgt spezifisch für ihre Dienste und verhältnismäßig zu den systemischen Risiken unter Berücksichtigung ihrer Schwere und Wahrscheinlichkeit und umfasst die folgenden systemischen Risiken:
Verbreitung rechtswidriger Inhalte über ihre Dienste;
etwaige tatsächliche oder vorhersehbare nachteilige Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, insbesondere des in Artikel 1 der Charta verankerten Grundrechts auf Achtung der Menschenwürde, des in Artikel 7 der Charta verankerten Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, des in Artikel 8 der Charta verankerten Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten, des in Artikel 11 der Charta verankerten Grundrechts auf die Meinungs- und Informationsfreiheit, einschließlich Medienfreiheit und -pluralismus auf das in Artikel 21 der Charta verankerte Grundrecht auf Nichtdiskriminierung, die in Artikel 24 der Charta verankerten Rechte des Kindes und den in Artikel 38 der Charta verankerten umfangreichen Verbraucherschutz;
alle tatsächlichen oder absehbaren nachteiligen Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit;
alle tatsächlichen oder absehbaren nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, den Schutz der öffentlichen Gesundheit und von Minderjährigen sowie schwerwiegende nachteilige Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden einer Person.
Bei der Durchführung der Risikobewertung berücksichtigen die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen insbesondere, ob und wie die folgenden Faktoren die in Absatz 1 genannten systemischen Risiken beeinflussen:
die Gestaltung ihrer Empfehlungssysteme und anderer relevanter algorithmischer Systeme;
ihre Systeme zur Moderation von Inhalten;
die anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Durchsetzung;
Systeme zur Auswahl und Anzeige von Werbung;
die datenbezogene Praxis des Anbieters.
Bei den Bewertungen wird auch analysiert, ob und wie die Risiken gemäß Absatz 1 durch vorsätzliche Manipulation ihres Dienstes, auch durch unauthentische Verwendung oder automatisierte Ausnutzung des Dienstes, sowie durch die Verstärkung und die Möglichkeit der raschen und weiten Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten und von Informationen, die mit ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen unvereinbar sind, beeinflusst werden.
Bei der Bewertung werden spezifische regionale oder sprachliche Aspekte auch dann berücksichtigt, wenn sie für einen Mitgliedstaat spezifisch sind.
Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen bewahren die entsprechenden Dokumente der Risikobewertungen mindestens drei Jahre nach Durchführung der Risikobewertungen auf und übermitteln sie der Kommission und dem Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort bei Bedarf.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 79 Systemic risk assessment and mitigation obligation
Die Art und Weise, in der sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen genutzt werden können, hat großen Einfluss auf die Online-Sicherheit, die öffentliche Meinungsbildung und den öffentlichen Diskurs sowie den Online-Handel. Die Gestaltung der Dienste ist im Allgemeinen auf eine Optimierung ihres oft werbegestützten Geschäftsmodells ausgerichtet und kann Anlass zu gesellschaftlichen Bedenken geben. Es bedarf einer wirksamen Regulierung und Durchsetzung, damit die Risiken und der gesellschaftliche und wirtschaftliche Schaden, die möglicherweise entstehen können, wirksam ermittelt und gemindert werden können. Im Rahmen dieser Verordnung sollten Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen daher prüfen, welche systemischen Risiken mit der Gestaltung, Funktionsweise und Nutzung ihrer Dienste sowie mit einem möglichen Missbrauch durch die Nutzer verbunden sind, und sollten unter Achtung der Grundrechte angemessene Gegenmaßnahmen treffen. Bei der Bestimmung der Bedeutung möglicher negativer Wirkungen und Auswirkungen sollten die Anbieter die Schwere der möglichen Auswirkungen und die Wahrscheinlichkeit all dieser systemischen Risiken berücksichtigen. So könnten sie beispielsweise prüfen, ob die möglichen negativen Auswirkungen eine große Zahl von Personen betreffen können, ihre mögliche Unumkehrbarkeit oder wie schwierig es ist, die möglichen Auswirkungen zu beheben und die vorherige Situation wiederherzustellen.
Erwägungsgrund 80 First risk category: dissemination of illegal content
Dabei sollten vier Kategorien systemischer Risiken von Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen eingehend geprüft werden. Eine erste Kategorie betrifft die Risiken, die durch Verbreitung rechtswidriger Inhalte entstehen können, darunter die Verbreitung von Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern oder von rechtswidriger Hassrede oder andere Arten von Missbrauch ihrer Dienste für Straftaten sowie rechtswidrige Tätigkeiten wie ein nach Unions- oder nationalem Recht untersagter Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, wie z. B. gefährlicher oder gefälschter Güter oder rechtswidrig gehandelter Tiere. Eine solche Verbreitung oder solche Aktivitäten können beispielsweise ein erhebliches systemisches Risiko darstellen, wenn sich der Zugang zu rechtswidrigen Inhalten über Konten mit besonders großer Reichweite oder andere Möglichkeiten der Verstärkung rasch und weit verbreitet. Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten das Risiko der Verbreitung rechtswidriger Inhalte unabhängig davon bewerten, ob die Informationen auch mit ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen unvereinbar sind oder nicht. Diese Bewertung lässt die persönliche Verantwortlichkeit des Nutzers sehr großer Online-Plattformen oder der Inhaber von Websites, die von sehr großen Online-Suchmaschinen indexiert werden, für eine mögliche Rechtswidrigkeit ihrer Tätigkeit nach geltendem Recht unberührt.
Erwägungsgrund 81 Second risk category: impact on fundamental rights
Eine zweite Kategorie betrifft die tatsächlichen oder absehbaren Auswirkungen des Dienstes auf die Ausübung der durch die Charta der Grundrechte geschützten Grundrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Menschenwürde, Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Freiheit und des Pluralismus der Medien, Recht auf Achtung des Privatlebens, Datenschutz, Recht auf Nichtdiskriminierung, Rechte des Kindes und Verbraucherschutz. Diese Risiken können beispielsweise auf die Gestaltung der algorithmischen Systeme sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen oder auf den Missbrauch ihres Dienstes für die Übermittlung missbräuchlicher Nachrichten oder auf andere Methoden zur Verhinderung der freien Meinungsäußerung oder zur Behinderung des Wettbewerbs zurückzuführen sein. Bei der Bewertung der Risiken für die Rechte des Kindes sollten die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen beispielsweise prüfen, wie leicht es für Minderjährige ist, die Gestaltung und die Funktionsweise des Dienstes zu verstehen und in welcher Weise Minderjährige durch ihren Dienst Inhalten ausgesetzt sein können, die ihre Gesundheit oder ihre körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können. Solche Risiken können beispielsweise im Zusammenhang mit der Gestaltung von Online-Schnittstellen entstehen, die absichtlich oder unabsichtlich die Schwächen und Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen oder die zu Suchtverhalten führen können.
Erwägungsgrund 82 Third risk category: democratic processes and security
Eine dritte Kategorie von Risiken betrifft die tatsächlichen oder absehbaren negativen Auswirkungen auf demokratische Prozesse, die gesellschaftliche Debatte und Wahlprozesse sowie auf die öffentliche Sicherheit.
Erwägungsgrund 83 Fourth risk category: public health and minors
Eine vierte Risikokategorie ergibt sich aus ähnlichen Bedenken in Bezug auf die Gestaltung, die Funktionsweise oder die Nutzung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen, auch durch Manipulation, mit tatsächlichen oder absehbaren negativen Auswirkungen auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit oder von Minderjährigen und schwerwiegenden negativen Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden einer Person oder in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt. Solche Risiken können sich auch aus koordinierten Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit oder aus der Gestaltung von Online-Schnittstellen, die verhaltensbezogene Abhängigkeiten der Nutzer stimulieren können, ergeben.
Erwägungsgrund 84 Factors to consider in risk assessments
Bei der Bewertung solcher systemischen Risiken sollten sich die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen auf die Systeme oder andere Elemente konzentrieren, die zu den Risiken beitragen können, einschließlich aller algorithmischen Systeme, die relevant sein können, insbesondere ihre Empfehlungssysteme und Werbesysteme, wobei die entsprechenden Datenerhebungs- und -nutzungspraktiken zu berücksichtigen sind. Sie sollten auch prüfen, ob ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Durchsetzung sowie ihre Verfahren zur Moderation von Inhalten und die entsprechenden technischen Instrumente und zugewiesenen Ressourcen angemessen sind. Bei der Bewertung der in dieser Verordnung ermittelten systemischen Risiken sollten sich diese Anbieter auch auf die Informationen konzentrieren, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber zu den in dieser Verordnung ermittelten systemischen Risiken beitragen. Solche Anbieter sollten daher besonders darauf achten, wie ihre Dienste zur Verbreitung oder Verstärkung irreführender oder täuschender Inhalte, einschließlich Desinformation, genutzt werden. Wenn die algorithmische Verstärkung von Informationen zu den systemischen Risiken beiträgt, sollten diese Anbieter dies in ihren Risikobewertungen gebührend berücksichtigen. Wo Risiken lokal begrenzt sind oder sprachliche Unterschiede bestehen, sollten diese Anbieter dies auch bei ihren Risikobewertungen berücksichtigen. Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten insbesondere prüfen, wie die Gestaltung und Funktionsweise ihres Dienstes sowie die vorsätzliche und häufig koordinierte Manipulation und Nutzung ihrer Dienste oder die systemische Verletzung ihrer Nutzungsbedingungen zu diesen Risiken beitragen. Solche Risiken können beispielsweise auf die unauthentische Nutzung des Dienstes, wie die Einrichtung von Scheinkonten, die Nutzung von Bots oder die irreführende Nutzung eines Dienstes und andere automatisierte oder teilautomatisierte Verhaltensweisen zurückzuführen sein, die zu einer schnellen und umfangreichen öffentlichen Verbreitung von Informationen führen können, die rechtswidrige Inhalte darstellen oder mit den Geschäftsbedingungen einer Online-Plattform oder einer Online-Suchmaschine unvereinbar sind und zu Desinformationskampagnen beitragen.
Erwägungsgrund 85 Preservation of risk assessment documentation
Um es zu ermöglichen, dass nachfolgende Risikobewertungen aufeinander aufbauen und die Entwicklung der ermittelten Risiken aufzeigen, sowie um Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen zu erleichtern, sollten Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen alle Belege für die von ihnen durchgeführten Risikobewertungen, wie etwa Informationen über deren Vorbereitung, zugrunde liegende Daten und Daten über die Tests ihrer algorithmischen Systeme, aufbewahren.
Erwägungsgrund 90 Evidence-based, stakeholder-informed risk assessment
Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten sicherstellen, dass ihr Konzept für die Risikobewertung und -minderung auf den besten verfügbaren Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und dass sie ihre Annahmen mit den Gruppen überprüfen, die von den Risiken und den von ihnen ergriffenen Maßnahmen am stärksten betroffen sind. Zu diesem Zweck sollten sie, soweit angemessen, bei ihren Risikobewertungen und bei der Gestaltung ihrer Risikominderungsmaßnahmen Vertreter der Nutzer und der möglicherweise von ihren Diensten betroffenen Gruppen sowie unabhängige Sachverständige und zivilgesellschaftliche Organisationen einbeziehen. Sie sollten bestrebt sein, solche Konsultationen in ihre Methoden zur Bewertung der Risiken und zur Gestaltung von Risikominderungsmaßnahmen zu integrieren, gegebenenfalls einschließlich Erhebungen, Fokusgruppen, Rundtischgesprächen und anderen Konsultations- und Gestaltungsmethoden. Bei der Bewertung, ob eine Maßnahme angemessen, verhältnismäßig und wirksam ist, sollte ein besonderes Augenmerk auf das Recht auf freie Meinungsäußerung gelegt werden.
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Definition
Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort
(En. Digital Services Coordinator of establishment)
Definition
allgemeine Geschäftsbedingungen
(En. terms and conditions)
Definition
Online-Plattform
(En. online platform)
Definition
Werbung
(En. advertisement)
Definition
rechtswidrige Inhalte
(En. illegal content)
Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
Empfehlungssystem
(En. recommender system)
Definition
Online-Schnittstelle
(En. online interface)
Definition
öffentliche Verbreitung
(En. dissemination to the public)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;
Definition
Moderation von Inhalten
(En. content moderation)