Source: OJ L 277, 27/10/2022, p. 1–102 · Consolidated textCurrent language: DE
- Digital services act
Basic legislative acts
- DSA regulation
Artikel 35 Risikominderung
Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen ergreifen angemessene, verhältnismäßige und wirksame Risikominderungsmaßnahmen, die auf die gemäß Artikel 34 ermittelten besonderen systemischen Risiken zugeschnitten sind, wobei die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die Grundrechte besonders zu berücksichtigen sind. Hierzu können unter Umständen gehören:
Anpassung der Gestaltung, der Merkmale oder der Funktionsweise ihrer Dienste einschließlich ihrer Online-Schnittstellen;
Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer Durchsetzung;
Anpassung der Verfahren zur Moderation von Inhalten, einschließlich der Geschwindigkeit und Qualität der Bearbeitung von Meldungen zu bestimmten Arten rechtswidriger Inhalte, und, soweit erforderlich, rasche Entfernung der gemeldeten Inhalte oder Sperrung des Zugangs dazu, insbesondere in Bezug auf rechtswidrige Hetze oder Cybergewalt; sowie Anpassung aller einschlägigen Entscheidungsprozesse und der für die Moderation von Inhalten eingesetzten Mittel;
Erprobung und Anpassung ihrer algorithmischen Systeme, einschließlich ihrer Empfehlungssysteme;
Anpassung ihrer Werbesysteme und Annahme von gezielten Maßnahmen zur Beschränkung oder Anpassung der Anzeige von Werbung in Verbindung mit dem von ihnen erbrachten Dienst;
Stärkung der internen Prozesse, der Ressourcen, der Prüfung, der Dokumentation oder der Beaufsichtigung ihrer Tätigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Erkennung systemischer Risiken;
Beginn oder Anpassung der Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern gemäß Artikel 22 und der Umsetzung der Entscheidungen von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen gemäß Artikel 21;
Beginn oder Anpassung der Zusammenarbeit mit anderen Anbietern von Online-Plattformen oder Online-Suchmaschinen anhand der in Artikel 45 und Artikel 48 genannten Verhaltenskodizes bzw. Krisenprotokolle;
- ▼C4ModificationCorrectedPoint i) corrected by a corrigendum to Regulation (EU) 2022/2065. Published in the Official Journal 16 March 2026.
Sensibilisierungsmaßnahmen und Anpassung ihrer Online-Schnittstelle, um Nutzern mehr Informationen zu geben;
gezielte Maßnahmen zum Schutz der Rechte des Kindes, darunter auch Werkzeuge zur Altersüberprüfung und zur elterlichen Kontrolle sowie Werkzeuge, die es Minderjährigen ermöglichen sollen, Missbrauch zu melden bzw. Unterstützung zu erhalten;
Sicherstellung, dass eine Einzelinformation, unabhängig davon, ob es sich um einen erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt handelt, der bestehenden Personen, Gegenständen, Orten oder anderen Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheint, durch eine auffällige Kennzeichnung erkennbar ist, wenn sie auf ihren Online-Schnittstellen angezeigt wird, und darüber hinaus Bereitstellung einer benutzerfreundlichen Funktion, die es den Nutzern des Dienstes ermöglicht, solche Informationen anzuzeigen.
Das Gremium veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der Kommission einmal jährlich einen umfassenden Bericht. Der Bericht enthält folgende Informationen:
Ermittlung und Bewertung der auffälligsten wiederkehrenden systemischen Risiken, die von Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen gemeldet oder über andere Informationsquellen, insbesondere aus den gemäß den Artikeln 39, 40 und 42 bereitgestellten Informationen, ermittelt wurden;
bewährte Verfahren für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen zur Minderung der ermittelten systemischen Risiken.
Dieser Bericht enthält Angaben über systemische Risiken, aufgeschlüsselt nach den Mitgliedstaaten, in denen sie gegebenenfalls auftraten, und – falls zweckmäßig – in der Union als Ganzes.
Die Kommission kann in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren für digitale Dienste Leitlinien für die Anwendung des Absatzes 1 in Bezug auf besondere Risiken herausgeben, um insbesondere bewährte Verfahren vorzustellen und mögliche Maßnahmen zu empfehlen, wobei sie die möglichen Auswirkungen der Maßnahmen auf die in der Charta verankerten Grundrechte aller Beteiligten gebührend berücksichtigt. Im Hinblick auf die Ausarbeitung dieser Leitlinien führt die Kommission öffentliche Konsultationen durch.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 86 General standards for risk mitigation measures
Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten die erforderlichen Instrumente einsetzen, um die bei den Risikobewertungen festgestellten systemischen Risiken unter Achtung der Grundrechte sorgfältig zu mindern. Alle Maßnahmen sollten mit den Sorgfaltspflichten aus dieser Verordnung im Einklang stehen sowie angemessen und wirksam zur Minderung der festgestellten spezifischen systemischen Risiken beitragen. Sie sollten in Anbetracht der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine verhältnismäßig sein und der Notwendigkeit Rechnung tragen, unnötige Beschränkungen für die Nutzung ihrer Dienste zu vermeiden, wobei mögliche negative Auswirkungen auf die Grundrechte angemessen zu berücksichtigen sind. Diese Anbieter sollten die Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit besonders berücksichtigen.
Erwägungsgrund 87 Examples of content moderation mitigation measures
Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten im Rahmen solcher Risikominderungsmaßnahmen beispielsweise in Betracht ziehen, die erforderliche Gestaltung, Funktion oder Funktionsweise ihres Dienstes, wie etwa die Gestaltung der Online-Schnittstelle, anzupassen. Sie sollten ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Bedarf und im Einklang mit den Bestimmungen dieser Verordnung über die allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen und anwenden. Weitere geeignete Maßnahmen könnten die Anpassung ihrer Systeme und internen Verfahren zur Moderation von Inhalten oder die Anpassung ihrer Entscheidungsprozesse und Ressourcen, einschließlich des Personals für die Moderation von Inhalten, seiner Ausbildung und seines lokalen Fachwissens, umfassen. Dies betrifft insbesondere die Geschwindigkeit und Qualität der Bearbeitung von Meldungen. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise im Verhaltenskodex für die Bekämpfung rechtswidriger Hassreden im Internet aus dem Jahr 2016 ein Referenzwert für die Bearbeitung gültiger Meldungen über die Entfernung rechtswidriger Hassreden von weniger als 24 Stunden festgelegt. Anbieter sehr großer Online-Plattformen, insbesondere solcher, die in erster Linie für die öffentliche Verbreitung pornografischer Inhalte genutzt werden, sollten all ihren Verpflichtungen aus dieser Verordnung in Bezug auf rechtswidrige Inhalte, die Gewalt im Internet darstellen, einschließlich rechtswidriger pornografischer Inhalte, sorgfältig nachkommen, insbesondere im Hinblick darauf, dass Opfer ihre Rechte in Bezug auf Inhalte, die die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material darstellen, durch die rasche Bearbeitung von Meldungen und die Entfernung solcher Inhalte unverzüglich wirksam ausüben können. Für andere Arten rechtswidriger Inhalte können abhängig von den Fakten, Umständen und Arten der betreffenden rechtswidrigen Inhalte längere oder kürzere Fristen für die Bearbeitung von Meldungen erforderlich sein. Diese Anbieter können zudem die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern einleiten oder verstärken und Schulungsmaßnahmen und den Austausch mit Zusammenschlüssen vertrauenswürdiger Hinweisgeber organisieren.
Erwägungsgrund 88 Mitigation of algorithmic and advertising risks
Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten auch in Bezug auf die Maßnahmen, die sie ergreifen, um ihre algorithmischen Systeme, nicht zuletzt ihre Empfehlungssysteme, zu testen und erforderlichenfalls anzupassen, sorgfältig vorgehen. Möglicherweise müssen sie die negativen Auswirkungen personalisierter Empfehlungen mindern und die in ihren Empfehlungen verwendeten Kriterien korrigieren. Die von den Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen verwendeten Werbesysteme können auch ein Katalysator für systemische Risiken sein. Diese Anbieter sollten Korrekturmaßnahmen, wie z. B. die Beendigung von Werbeeinnahmen für bestimmte Informationen, oder andere Maßnahmen wie eine Verbesserung der Sichtbarkeit verlässlicher Informationsquellen oder eine strukturellere Anpassung ihrer Werbesysteme in Erwägung ziehen. Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen müssen möglicherweise ihre internen Verfahren oder die interne Überwachung ihrer Tätigkeiten verstärken, insbesondere um systemische Risiken zu ermitteln, und häufigere oder gezieltere Risikobewertungen im Zusammenhang mit neuen Funktionen durchführen. Insbesondere bei über verschiedene Online-Plattformen oder Online-Suchmaschinen geteilten Risiken sollten sie mit anderen Anbietern zusammenarbeiten, etwa durch Einführung von Verhaltenskodizes oder anderen Selbstregulierungsmaßnahmen oder die Beteiligung an bestehenden einschlägigen Kodizes oder Maßnahmen. Sie sollten auch Sensibilisierungsmaßnahmen in Erwägung ziehen, insbesondere bei Risiken im Zusammenhang mit Desinformationskampagnen.
Erwägungsgrund 89 Minors' best interests in mitigation measures
Insbesondere wenn sich ihre Dienste in erster Linie an Minderjährige richten oder überwiegend von diesen genutzt werden, sollten Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen bei Maßnahmen wie der Anpassung der Gestaltung ihres Dienstes und ihrer Online-Schnittstelle dem Wohl von Minderjährigen Rechnung tragen. Sie sollten sicherstellen, dass ihre Dienste so organisiert sind, dass Minderjährige problemlos auf die in dieser Verordnung vorgesehenen Mechanismen zugreifen können, gegebenenfalls einschließlich Melde-, Abhilfe- und Beschwerdemechanismen. Sie sollten ferner Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige vor Inhalten zu schützen, die ihre körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können, und Instrumente bereitstellen, die einen kontrollierten Zugang zu solchen Informationen ermöglichen. Bei der Auswahl der geeigneten Minderungsmaßnahmen können die Anbieter gegebenenfalls bewährte Verfahren der Branche berücksichtigen, unter anderem solche, die durch Zusammenarbeit im Bereich Selbstregulierung festgelegt wurden, wie Verhaltenskodizes und sollten den Leitlinien der Kommission Rechnung tragen.
Erwägungsgrund 90 Evidence-based, stakeholder-informed risk assessment
Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten sicherstellen, dass ihr Konzept für die Risikobewertung und -minderung auf den besten verfügbaren Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und dass sie ihre Annahmen mit den Gruppen überprüfen, die von den Risiken und den von ihnen ergriffenen Maßnahmen am stärksten betroffen sind. Zu diesem Zweck sollten sie, soweit angemessen, bei ihren Risikobewertungen und bei der Gestaltung ihrer Risikominderungsmaßnahmen Vertreter der Nutzer und der möglicherweise von ihren Diensten betroffenen Gruppen sowie unabhängige Sachverständige und zivilgesellschaftliche Organisationen einbeziehen. Sie sollten bestrebt sein, solche Konsultationen in ihre Methoden zur Bewertung der Risiken und zur Gestaltung von Risikominderungsmaßnahmen zu integrieren, gegebenenfalls einschließlich Erhebungen, Fokusgruppen, Rundtischgesprächen und anderen Konsultations- und Gestaltungsmethoden. Bei der Bewertung, ob eine Maßnahme angemessen, verhältnismäßig und wirksam ist, sollte ein besonderes Augenmerk auf das Recht auf freie Meinungsäußerung gelegt werden.
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Definition
allgemeine Geschäftsbedingungen
(En. terms and conditions)
Definition
Online-Plattform
(En. online platform)
Definition
Werbung
(En. advertisement)
Definition
rechtswidrige Inhalte
(En. illegal content)
Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
Empfehlungssystem
(En. recommender system)
Definition
Online-Schnittstelle
(En. online interface)
Definition
öffentliche Verbreitung
(En. dissemination to the public)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;
Definition
Moderation von Inhalten
(En. content moderation)