Source: OJ L 277, 27/10/2022, p. 1–102 · Consolidated textCurrent language: DE
- Digital services act
Basic legislative acts
- DSA regulation
Artikel 46 Verhaltenskodizes für Online-Werbung
Die Kommission fördert und erleichtert die Ausarbeitung von freiwilligen Verhaltenskodizes auf Unionsebene durch Anbieter von Online-Plattformen und andere einschlägige Diensteanbieter, einschließlich Anbieter von Vermittlungsdiensten für Online-Werbung, andere Akteuren entlang der Wertschöpfungskette der programmgesteuerten Werbung oder Organisationen, die Nutzer vertreten, und Organisationen der Zivilgesellschaft oder einschlägige Behörden, um über die Anforderungen der Artikel 26 und 39 hinaus zu mehr Transparenz für Akteure entlang der Wertschöpfungskette der Online-Werbung beizutragen.
Die Kommission setzt sich dafür ein, dass mit den Verhaltenskodizes eine wirksame Informationsübermittlung unter uneingeschränkter Achtung der Rechte und Interessen aller Beteiligten sowie ein wettbewerbsorientiertes, transparentes und faires Umfeld in der Online-Werbung im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht, insbesondere in Bezug auf den Wettbewerb und den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, angestrebt werden. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass sich die Verhaltenskodizes mindestens auf Folgendes erstrecken:
die Übermittlung von Informationen, die sich im Besitz von Anbietern von Vermittlungsdiensten für Online-Werbung befinden, an die Nutzer hinsichtlich der Anforderungen gemäß Artikel 26 Absatz 1 Buchstaben b, c und d;
die Übermittlung von Informationen, die sich im Besitz von Anbietern von Vermittlungsdiensten für Online-Werbung befinden, an die Archive gemäß Artikel 39;
aussagekräftige Informationen über die Monetarisierung von Daten.
Die Kommission fördert die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes bis zum 18. Februar 2025 und ihre Anwendung bis zum 18. August 2025.
Die Kommission fordert alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette der Online-Werbung nach Absatz 1 auf, die in den Verhaltenskodizes festgelegten Verpflichtungen zu fördern und sie einzuhalten.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 107 Codes of conduct on advertising transparency
An der Bereitstellung von Online-Werbung sind im Allgemeinen mehrere Akteure beteiligt, darunter Vermittlungsdienste, die die Werbetreibenden mit dem Anbieter, der die Werbung veröffentlicht, zusammenbringen. Die Verhaltenskodizes sollten die für Werbung festgelegten Transparenzpflichten von Anbietern von Online-Plattformen, sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen gemäß dieser Verordnung unterstützen und ergänzen, um für flexible und wirksame Mechanismen zur Unterstützung und Verbesserung der Einhaltung dieser Pflichten zu sorgen, insbesondere was die Modalitäten für die Übermittlung der relevanten Informationen betrifft. Dies sollte auch die Erleichterung der Übermittlung von Informationen über den Werbetreibenden umfassen, der die Werbung bezahlt, wenn sie sich von der natürlichen oder juristischen Person unterscheidet, in deren Namen die Werbung auf der Online-Schnittstelle einer Online-Plattform angezeigt wird. Die Verhaltenskodizes sollten auch Maßnahmen enthalten, mit denen sichergestellt wird, dass aussagekräftige Informationen über die Monetarisierung von Daten in der gesamten Wertschöpfungskette angemessen ausgetauscht werden. Durch die Beteiligung einer Vielzahl von Interessenträgern sollte sichergestellt sein, dass diese Verhaltenskodizes breite Unterstützung erfahren, technisch solide und wirksam sind und höchsten Standards hinsichtlich der Nutzerfreundlichkeit entsprechen, damit die Ziele der Transparenzpflichten erreicht werden. Um die Wirksamkeit der Verhaltenskodizes zu gewährleisten, sollte die Kommission bei der Ausarbeitung der Verhaltenskodizes Bewertungsmechanismen einbeziehen. Gegebenenfalls kann die Kommission die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte oder den Europäischen Datenschutzbeauftragten auffordern, zu dem jeweiligen Verhaltenskodex Stellung zu nehmen.
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Definition
Online-Plattform
(En. online platform)
Definition
Werbung
(En. advertisement)
Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
Online-Schnittstelle
(En. online interface)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;