Source: OJ L 277, 27/10/2022, p. 1–102Consolidated text

Current language: DE

Artikel 83 Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission


  1. In Bezug auf das Eingreifen der Kommission gemäß diesem Abschnitt kann die Kommission Durchführungsrechtsakte zu den praktischen Modalitäten für Folgendes erlassen:

    1. die Verfahren gemäß den Artikeln 69 bis 72,

    2. die Anhörungen gemäß Artikel 79,

    3. die einvernehmliche Offenlegung von Informationen gemäß Artikel 79.

  2. Bevor Maßnahmen gemäß Absatz 1 ergriffen werden, veröffentlicht die Kommission einen Entwurf dieser Maßnahmen und fordert alle Beteiligten auf, innerhalb der darin festgelegten Frist, die mindestens einen Monat beträgt, dazu Stellung zu nehmen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 88 genannten Beratungsverfahren erlassen.

We're continuously improving our platform to serve you better.

Your feedback matters! Let us know how we can improve.

Found a bug?

Springflod is a Swedish boutique consultancy firm specialising in cyber security within the financial services sector.

We offer professional services concerning information security governance, risk and compliance.

Crafted with ❤️ by Springflod