Source: OJ L 277, 27/10/2022, p. 1–102 · Consolidated textCurrent language: DE
- Digital services act
Basic legislative acts
- DSA regulation
Artikel 86 Vertretung
Unbeschadet der Richtlinie (EU) 2020/1828 oder jeder anderen Art von Vertretung nach nationalem Recht haben die Nutzer von Vermittlungsdiensten zumindest das Recht, eine Einrichtung, Organisation oder Vereinigung mit der Wahrnehmung der mit dieser Verordnung übertragenen Rechte in ihrem Namen zu beauftragen, sofern die Einrichtung, Organisation oder Vereinigung alle folgenden Bedingungen erfüllt:
Sie verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.
Sie wurde nach dem Recht eines Mitgliedstaats ordnungsgemäß gegründet.
Aus ihren satzungsmäßigen Zielen ergibt sich ein berechtigtes Interesse daran, die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen.
Die Anbieter von Online-Plattformen ergreifen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit Beschwerden, die von Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels im Namen der Nutzer über die in Artikel 20 Absatz 1 genannten Mechanismen übermittelt werden, vorrangig und umgehend bearbeitet werden und darüber entschieden wird.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 149 Right to mandate representation of recipients
Unbeschadet des Rechts der Nutzer, sich an einen Vertreter gemäß der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlament und des Rates(33) zu wenden oder jede andere Art von Vertretung nach nationalem Recht in Anspruch zu nehmen, sollten die Nutzer auch das Recht haben, eine juristische Person oder eine öffentliche Stelle mit der Ausübung ihrer in dieser Verordnung vorgesehenen Rechte zu beauftragen. Zu diesen Rechten können die Rechte im Zusammenhang mit der Einreichung von Meldungen, der Anfechtung der Entscheidungen von Anbietern von Vermittlungsdiensten und der Einlegung von Beschwerden gegen Anbieter wegen Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung gehören. Bestimmte Stellen, Organisationen und Vereinigungen verfügen über besondere Sachkenntnis und Kompetenz bei der Aufdeckung und Meldung fehlerhafter oder ungerechtfertigter Entscheidungen zur Moderation von Inhalten, und ihre Beschwerden im Namen der Nutzer des betreffenden Dienstes können sich positiv auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit im Allgemeinen auswirken. Daher sollten die Anbieter von Online-Plattformen diese Beschwerden unverzüglich bearbeiten.
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Definition
allgemeine Geschäftsbedingungen
(En. terms and conditions)
Definition
Online-Plattform
(En. online platform)
Definition
rechtswidrige Inhalte
(En. illegal content)
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;
Definition
Moderation von Inhalten
(En. content moderation)