Source: OJ L, 2024/607, 16.2.2024Current language: DE
- Digital services act
Implementing acts
- Information sharing system
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
In dieser Verordnung werden die praktischen und operativen Modalitäten für die Funktionsweise eines zuverlässigen und sicheren Informationsaustauschsystems (im Folgenden „AGORA“) für die Aufsicht, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 festgelegt.
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Definition
AGORA-Akteur
(En. AGORA actor)
bezeichnet die Koordinatoren für digitale Dienste, die Kommission, das Gremium oder andere zuständige Behörden, denen Zugang zu AGORA gewährt wird oder gewährt werden kann, wenn dies für die Wahrnehmung der ihnen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 übertragenen Aufgaben erforderlich ist;
Definition
AGORA
bezeichnet das von der Kommission eingerichtete und unterhaltene Informationsaustauschsystem zur Unterstützung der gesamten Kommunikation gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 zwischen AGORA-Akteuren in Bezug auf die Aufsicht, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065;