Source: OJ L, 2024/607, 16.2.2024Current language: DE
- Digital services act
Implementing acts
- Information sharing system
Artikel 11 Verarbeitung personenbezogener Daten in AGORA
Die Übermittlung, Speicherung und sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten in AGORA darf nur soweit sie erforderlich und verhältnismäßig ist und nur zu folgenden Zwecken erfolgen:
Unterstützung der Kommunikation zwischen AGORA-Akteuren im Zusammenhang mit der Aufsicht, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065,
Fallbearbeitung durch AGORA-Akteure bei der Ausübung ihrer eigenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufsicht, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065,
Durchführung der geschäftlichen und technischen Umwandlung der in dieser Verordnung genannten Daten, sofern dies erforderlich ist, um den in den Buchstaben a und b genannten Informationsaustausch zu ermöglichen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf in AGORA nur in Bezug auf die folgenden Kategorien betroffener Personen erfolgen:
natürliche Personen, deren personenbezogene Angaben in Unterlagen enthalten sind, die im Zusammenhang mit der Aufsicht, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 erlangt wurden,
AGORA-Administratoren und AGORA-Nutzer, denen Zugang zu AGORA gewährt wird.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf in AGORA nur in Bezug auf die folgenden Kategorien personenbezogener Daten erfolgen:
Identifizierungsdaten, Kontaktdaten, Daten zur Beteiligung an dem betreffenden Fall, fallbezogene Daten und sonstige Informationen, die für die Aufsicht, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 als notwendig erachtet werden,
Name, Anschrift, Kontaktangaben, Telefonnummer und Benutzerkennung der AGORA-Administratoren und AGORA-Nutzer gemäß Absatz 2 Buchstabe b.
AGORA speichert die in Artikel 11 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung aufgeführten Kategorien personenbezogener Daten und die Protokolle mit Informationen über die Datenflüsse und Bewegungen der im Zusammenhang mit der Aufsicht, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 ausgetauschten Daten.
Die in Absatz 2 genannte Datenspeicherung erfolgt mithilfe von IT-Infrastrukturen, die sich im Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
Jeder AGORA-Akteur sorgt dafür, dass betroffene Personen ihre Rechte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und der Verordnung (EU) 2018/1725 ausüben können, und ist für die Einhaltung dieser Verordnungen bei den in seinem Namen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten verantwortlich.
Die nationalen Aufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte gewährleisten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse eine koordinierte Überwachung des AGORA-Systems und dessen Nutzung durch AGORA-Administratoren und AGORA-Nutzer.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
AGORA-Akteur
(En. AGORA actor)
Definition
AGORA-Nutzer
(En. AGORA user)
Definition
AGORA
Definition
AGORA-Administrator
(En. AGORA administrator)