Source: OJ L 149, 09/06/2023, p. 16–25Current language: DE
Anhang II Koeffizient U
Durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer des benannten Dienstes (in Millionen auf die erste Dezimalstelle abgerundet) | Koeffizient |
|---|---|
45–54,9 | 1 |
55–64,9 | 1,2 |
65–74,9 | 1,4 |
75–84,9 | 1,6 |
85–94,9 | 1,8 |
95–104,9 | 2 |
Für jeden Betrag über 105 Mio. oder unter 45 Mio. (vorbehaltlich der Wirkungen eines etwaigen Beschlusses gemäß Artikel 33 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2065): jeweils ein Segment pro 10 Mio. aktiver Nutzer, wobei der Koeffizient U anhand der Formel berechnet und auf die erste Dezimalstelle abgerundet wird. | |
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Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;