Source: OJ L 149, 09/06/2023, p. 16–25Current language: DE
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
„benannter Dienst“ einen Vermittlungsdienst, der als sehr große Online-Plattform oder sehr große Online-Suchmaschine gemäß Artikel 33 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2065 benannt wurde;
„Anbieter benannter Dienste“ einen Anbieter, an den ein oder mehrere Beschlüsse der Kommission zur Benennung einer sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine gemäß Artikel 33 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2065 gerichtet worden sind;
„Grundbetrag“ den für jeden benannten Dienst gemäß Artikel 4 berechneten Betrag vor der Anwendung des in Artikel 5 genannten maximalen Gesamtgrenzwerts.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
Online-Plattform
(En. online platform)
Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Anbieter benannter Dienste
(En. provider of designated service or services)
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
benannter Dienst
(En. designated service)
Definition
Grundbetrag
(En. basic amount)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;