Source: OJ L, 2024/2835, 5.11.2024Current language: DE
Templates for transparency reports
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2835 DER KOMMISSION
vom 4. November 2024
zur Festlegung von Vorlagen für die Transparenzberichtspflichten der Anbieter von Vermittlungsdiensten und der Anbieter von Online-Plattformen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 6,
nach Anhörung des Ausschusses für digitale Dienste gemäß Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Erwägungsgrund 1Need for templates on transparency reports
Um ein angemessenes Maß an Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und eine umfassende und vergleichbare Berichterstattung zu ermöglichen, müssen Vorlagen für Form, Inhalt und sonstige Einzelheiten der Berichte, die die Anbieter von Vermittlungsdiensten gemäß Artikel 15 Absatz 1, Artikel 24 Absatz 1 und Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 veröffentlichen müssen, festgelegt werden.
Erwägungsgrund 2Reporting obligations proportionate to size and type
Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 und im Einklang mit dem Ziel, eindeutige, wirksame, ausgewogene und verhältnismäßige Sorgfaltspflichten für ein transparentes und sicheres Online-Umfeld für die Anbieter von Vermittlungsdiensten festzulegen, sollten die für diese Anbieter geltenden Transparenzberichtspflichten in einem angemessenen Verhältnis zu ihren gesellschaftlichen Auswirkungen stehen. Auf dieser Grundlage werden in der Verordnung (EU) 2022/2065 unterschiedliche Transparenzberichtspflichten für Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen festgelegt, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Art und Größe stehen. Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 sind Anbieter von Vermittlungsdiensten, bei denen es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der Empfehlung 2003/361/EG(2) handelt und die nicht als sehr große Online-Plattform im Sinne von Artikel 33 der genannten Verordnung gelten, von der Berichtspflicht gemäß Artikel 15 Absatz 1 der genannten Verordnung ausgenommen.
Erwägungsgrund 3Providers must use the Annex templates
Um eine wirksame Kontrolle von Entscheidungen zur Moderation von Inhalten zu ermöglichen, sollten sich Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen bei der Erfüllung ihrer Transparenzberichtspflichten gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 an die Vorlagen und die Anleitungen in den Anhängen der vorliegenden Verordnung halten.
Erwägungsgrund 4Harmonised machine-readable publication format
Um die Einhaltung der Transparenzpflichten der Anbieter zu erleichtern und insbesondere die maschinelle Lesbarkeit und leichte Zugänglichkeit der Transparenzberichte sicherzustellen, sollte das Veröffentlichungsformat gemäß Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 harmonisiert werden.
Erwägungsgrund 5Reports published in ODF CSV format
Damit die Transparenzberichte maschinenlesbar sind, sollten Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen den Transparenzbericht im ODF-Format (Open Document Format – offenes Dokumentenformat) oder CSV-Format (Comma-Separated Values – durch Komma getrennte Werte) veröffentlichen. Die Kommission sollte die CSV- und XLSX-Versionen der Vorlagen in Anhang I online zur Verfügung stellen.
Erwägungsgrund 6Harmonised reporting periods and publication dates
Im Interesse der Vergleichbarkeit der Transparenzberichte aller Anbieter, sollten die Berichtszeiträume und die Veröffentlichungsdaten gemäß Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 harmonisiert werden.
Erwägungsgrund 7Biannual VLOP/VLOSE cycles not harmonised
Gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 müssen Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen mindestens alle sechs Monate Bericht erstatten. Der Beginn des Berichtszyklus dieser Anbieter hängt von dem Datum ab, an dem der Dienst als sehr große Online-Plattform oder als sehr große Online-Suchmaschine benannt wurde. Folglich sind die halbjährlichen Berichtszyklen der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen nicht einheitlich.
Erwägungsgrund 8Annual reporting cycle from 17 February 2024
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 müssen die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten und Online-Plattformen ab dem 17. Februar 2024 – dem Tag der vollständigen Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2065 – jährlich Bericht erstatten. Die halbjährlichen Berichtszyklen der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sind nicht an die jährlichen Berichtszyklen der Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten und Online-Plattformen angepasst.
Erwägungsgrund 9Transition to the harmonised annual cycle
Für Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten und Online-Plattformen wird der jährliche Berichtszyklus gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 auf die harmonisierten Berichtszyklen nach der vorliegenden Verordnung abgestimmt. Daher erstreckt sich der zweite Berichtszyklus gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065, der spätestens am 17. Februar 2025 beginnt, auf den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025. Die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten und Online-Plattformen sollten ab dem 1. Juli 2025 die Vorlagen in Anhang I der vorliegenden Verordnung verwenden. Der erste vollständige harmonisierte Berichtszyklus erstreckt sich vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026.
Erwägungsgrund 10First VLOP/VLOSE cycle under new templates
Für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollte sich der erste Berichtszyklus, für den die Vorlagen in Anhang I dieser Verordnung zu verwenden sind, auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2025 erstrecken.
Erwägungsgrund 11Early voluntary conformity with the templates
Die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Anbieter sehr großer Online-Suchmaschinen werden angehalten, ihre Transparenzberichte nach Inkrafttreten dieser Verordnung an die Vorlagen in Anhang I dieser Verordnung anzupassen.
Erwägungsgrund 12Five-year retention of transparency reports
Um der Kommission die Bewertung der potenziellen Auswirkungen der Verordnung (EU) 2022/2065 gemäß Artikel 91 der Verordnung (EU) 2022/2065 zu erleichtern, sollten Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen die Transparenzberichte für mindestens fünf Jahre nach der Veröffentlichung aufbewahren.
Erwägungsgrund 13Publishing updated versions of reports
Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen können aktualisierte Fassungen zuvor veröffentlichter Transparenzberichte veröffentlichen, um Unstimmigkeiten, Fehler oder Änderungen der Methodik zur Berechnung der gemeldeten Zahlen zu beheben. Damit die Fassung und das Datum des Transparenzberichts leicht zu erkennen sind, sollten die Fassungen eines Transparenzberichts diesbezüglich ausdrücklich gekennzeichnet werden.
Erwägungsgrund 14Public access to historical reports
Um den Zugang der Öffentlichkeit zu früheren Transparenzberichten zu gewährleisten, sollten die Transparenzberichte, einschließlich aller veröffentlichten Fassungen, mindestens während der fünfjährigen Aufbewahrungsfrist öffentlich zugänglich bleiben —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 4. November 2024
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
Definition
allgemeine Geschäftsbedingungen
(En. terms and conditions)
Definition
Online-Plattform
(En. online platform)
Definition
rechtswidrige Inhalte
(En. illegal content)
Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;
Definition
Moderation von Inhalten
(En. content moderation)
Footnote 1
Footnote 2