Source: OJ L, 2024/2835, 5.11.2024Current language: DE
- Digital services act
Implementing acts
- Templates for transparency reports
Artikel 3 Aufbewahrungsfrist
Die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen bewahren die Transparenzberichte für mindestens fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung auf.
Die Transparenzberichte, einschließlich aller veröffentlichten Fassungen, bleiben während der gesamten Aufbewahrungsfrist öffentlich zugänglich.
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Definition
Online-Plattform
(En. online platform)
Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Nutzer
(En. recipient of the service)
Definition
Vermittlungsdienst
(En. intermediary service)
- eine „reine Durchleitung“, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln,
- eine „Caching“-Leistung, die darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten,
- ein „Hosting“-Dienst, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern;