Source: OJ L, 2024/2835, 5.11.2024

Current language: DE

Preamble Recitals


Erwägungsgrund 1Need for templates on transparency reports

Um ein angemessenes Maß an Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und eine umfassende und vergleichbare Berichterstattung zu ermöglichen, müssen Vorlagen für Form, Inhalt und sonstige Einzelheiten der Berichte, die die Anbieter von Vermittlungsdiensten gemäß Artikel 15 Absatz 1, Artikel 24 Absatz 1 und Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 veröffentlichen müssen, festgelegt werden.

Erwägungsgrund 2Reporting obligations proportionate to size and type

Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 und im Einklang mit dem Ziel, eindeutige, wirksame, ausgewogene und verhältnismäßige Sorgfaltspflichten für ein transparentes und sicheres Online-Umfeld für die Anbieter von Vermittlungsdiensten festzulegen, sollten die für diese Anbieter geltenden Transparenzberichtspflichten in einem angemessenen Verhältnis zu ihren gesellschaftlichen Auswirkungen stehen. Auf dieser Grundlage werden in der Verordnung (EU) 2022/2065 unterschiedliche Transparenzberichtspflichten für Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen festgelegt, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Art und Größe stehen. Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 sind Anbieter von Vermittlungsdiensten, bei denen es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der Empfehlung 2003/361/EG(2) handelt und die nicht als sehr große Online-Plattform im Sinne von Artikel 33 der genannten Verordnung gelten, von der Berichtspflicht gemäß Artikel 15 Absatz 1 der genannten Verordnung ausgenommen.

Erwägungsgrund 3Providers must use the Annex templates

Um eine wirksame Kontrolle von Entscheidungen zur Moderation von Inhalten zu ermöglichen, sollten sich Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen bei der Erfüllung ihrer Transparenzberichtspflichten gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 an die Vorlagen und die Anleitungen in den Anhängen der vorliegenden Verordnung halten.

Erwägungsgrund 4Harmonised machine-readable publication format

Um die Einhaltung der Transparenzpflichten der Anbieter zu erleichtern und insbesondere die maschinelle Lesbarkeit und leichte Zugänglichkeit der Transparenzberichte sicherzustellen, sollte das Veröffentlichungsformat gemäß Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 harmonisiert werden.

Erwägungsgrund 5Reports published in ODF CSV format

Damit die Transparenzberichte maschinenlesbar sind, sollten Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen den Transparenzbericht im ODF-Format (Open Document Format – offenes Dokumentenformat) oder CSV-Format (Comma-Separated Values – durch Komma getrennte Werte) veröffentlichen. Die Kommission sollte die CSV- und XLSX-Versionen der Vorlagen in Anhang I online zur Verfügung stellen.

Erwägungsgrund 6Harmonised reporting periods and publication dates

Im Interesse der Vergleichbarkeit der Transparenzberichte aller Anbieter, sollten die Berichtszeiträume und die Veröffentlichungsdaten gemäß Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 harmonisiert werden.

Erwägungsgrund 7Biannual VLOP/VLOSE cycles not harmonised

Gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 müssen Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen mindestens alle sechs Monate Bericht erstatten. Der Beginn des Berichtszyklus dieser Anbieter hängt von dem Datum ab, an dem der Dienst als sehr große Online-Plattform oder als sehr große Online-Suchmaschine benannt wurde. Folglich sind die halbjährlichen Berichtszyklen der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen nicht einheitlich.

Erwägungsgrund 8Annual reporting cycle from 17 February 2024

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 müssen die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten und Online-Plattformen ab dem 17. Februar 2024 – dem Tag der vollständigen Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2065 – jährlich Bericht erstatten. Die halbjährlichen Berichtszyklen der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sind nicht an die jährlichen Berichtszyklen der Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten und Online-Plattformen angepasst.

Erwägungsgrund 9Transition to the harmonised annual cycle

Für Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten und Online-Plattformen wird der jährliche Berichtszyklus gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 auf die harmonisierten Berichtszyklen nach der vorliegenden Verordnung abgestimmt. Daher erstreckt sich der zweite Berichtszyklus gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065, der spätestens am 17. Februar 2025 beginnt, auf den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025. Die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten und Online-Plattformen sollten ab dem 1. Juli 2025 die Vorlagen in Anhang I der vorliegenden Verordnung verwenden. Der erste vollständige harmonisierte Berichtszyklus erstreckt sich vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026.

Erwägungsgrund 10First VLOP/VLOSE cycle under new templates

Für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollte sich der erste Berichtszyklus, für den die Vorlagen in Anhang I dieser Verordnung zu verwenden sind, auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2025 erstrecken.

Erwägungsgrund 11Early voluntary conformity with the templates

Die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Anbieter sehr großer Online-Suchmaschinen werden angehalten, ihre Transparenzberichte nach Inkrafttreten dieser Verordnung an die Vorlagen in Anhang I dieser Verordnung anzupassen.

Erwägungsgrund 12Five-year retention of transparency reports

Um der Kommission die Bewertung der potenziellen Auswirkungen der Verordnung (EU) 2022/2065 gemäß Artikel 91 der Verordnung (EU) 2022/2065 zu erleichtern, sollten Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen die Transparenzberichte für mindestens fünf Jahre nach der Veröffentlichung aufbewahren.

Erwägungsgrund 13Publishing updated versions of reports

Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen können aktualisierte Fassungen zuvor veröffentlichter Transparenzberichte veröffentlichen, um Unstimmigkeiten, Fehler oder Änderungen der Methodik zur Berechnung der gemeldeten Zahlen zu beheben. Damit die Fassung und das Datum des Transparenzberichts leicht zu erkennen sind, sollten die Fassungen eines Transparenzberichts diesbezüglich ausdrücklich gekennzeichnet werden.

Erwägungsgrund 14Public access to historical reports

Um den Zugang der Öffentlichkeit zu früheren Transparenzberichten zu gewährleisten, sollten die Transparenzberichte, einschließlich aller veröffentlichten Fassungen, mindestens während der fünfjährigen Aufbewahrungsfrist öffentlich zugänglich bleiben —

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