Source: OJ L, 2024/2494, 25.9.2024Current language: DE
Anhang II
Formular für die Eingangsbestätigung einer Mitteilung oder eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
Eingangsbestätigung einer Mitteilung oder eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
Referenznummer:
Datum:
VON:
Empfangende Stelle:
Adresse:
(Kontaktdaten der gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 benannten Kontaktstelle)
Name:
Tel.:
E-Mail:
AN:
Mitgliedstaat:
Übermittelnde Stelle:
Adresse:
(Kontaktdaten der gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 benannten Kontaktstelle)
Name:
Tel.:
E-Mail:
Sehr geehrte(r) [Anrede einfügen],
Ihrer Mitteilung/Ihrem Ersuchen [Referenz der Mitteilung/des Ersuchens einfügen] entsprechend bestätigen wir hiermit den Eingang Ihrer Mitteilung/Ihres Ersuchens um Zusammenarbeit bzw. Informationen [richtige Option auswählen] am [Datum einfügen].
□ Der/Die/Das [empfangende Stelle] beabsichtigt, am/innerhalb von [voraussichtliches Datum oder Zeitrahmen für die Übermittlung einer Antwort] zu antworten.
□ Der/Die/Das [empfangende Stelle] beabsichtigt, über den Fortgang des Ersuchens zu berichten [bitte angeben, wie häufig über den Fortschritt berichtet wird].
[Ist es der empfangenden Stelle nicht möglich ist, ein voraussichtliches Datum oder einen voraussichtlichen Zeitrahmen für die Antwort anzugeben, teilen Sie mit, wie häufig die empfangende Stelle die übermittelnde Stelle über den Fortschritt informieren wird.]
□ Dem/Der [empfangenden Stelle] ist es aus den folgenden Gründen nicht möglich, innerhalb der von dem/der [übermittelnden Stelle] festgelegten Frist eine Antwort zu übermitteln [bitte angeben, welche Ausnahme(en) auf Ihre Situation Anwendung findet/finden]:
…
…
…
[Ist es der empfangenden Stelle nicht möglich, innerhalb der in Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 vorgesehenen Fristen zu antworten, nennen Sie bitte die Gründe und das voraussichtliche Datum, an dem die Antwort zugehen wird.]
Alle übermittelten personenbezogenen Daten werden von der ESMA oder der EBA gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und von den jeweils zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet. Insbesondere tragen die ESMA, die EBA und die jeweils zuständigen Behörden dafür Sorge, dass den betroffenen Personen alle einschlägigen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, wie es in Kapitel III „Rechte der betroffenen Person“ Abschnitt 2 „Informationspflicht und Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten“ der vorgenannten Verordnungen vorgesehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
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Definition
DLT-Netzwerkknoten
(En. DLT network node)
Definition
Distributed-Ledger-Technologie
(En. distributed ledger technology)
Definition
Portfolioverwaltung von Kryptowerten
(En. providing portfolio management of crypto-assets)
Definition
Kryptowerte-Dienstleistungen
(En. crypto-asset service)
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden;
- Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte;
- Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag;
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte;
- Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
- Platzierung von Kryptowerten;
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
- Beratung zu Kryptowerten;
- Portfolioverwaltung von Kryptowerten;
- Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden;
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
Emittent
(En. issuer)
Definition
amtliche Währung
(En. official currency)
Definition
Beratung zu Kryptowerten
(En. providing advice on crypto-assets)
Definition
personenbezogene Daten
(En. personal data)
Definition
Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
(En. providing custody and administration of crypto-assets on behalf of clients)
Definition
vermögenswertereferenzierter Token
(En. asset-referenced token)
Definition
zuständige Behörde
(En. competent authority)
- die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;
- die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;
Definition
Geldbetrag
(En. funds)
Definition
Platzierung von Kryptowerten
(En. placing of crypto-assets)
Definition
Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
(En. reception and transmission of orders for crypto-assets on behalf of clients)
Definition
Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag
(En. exchange of crypto-assets for funds)
Definition
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
(En. crypto-asset service provider)
Definition
Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
(En. operation of a trading platform for crypto-assets)
Definition
Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
(En. execution of orders for crypto-assets on behalf of clients)
Definition
Kunde
(En. client)
Definition
Anbieter
(En. offeror)
Definition
Distributed Ledger
(En. distributed ledger)
Definition
Konsensmechanismus
(En. consensus mechanism)
Definition
Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte
(En. exchange of crypto-assets for other crypto-assets)
Definition
E-Geld-Token
(En. electronic money token)
Definition
Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
(En. providing transfer services for crypto-assets on behalf of clients)