Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 40–205Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Basic legislative acts
- MiCA regulation
Artikel 30 Kontinuierliche Unterrichtung der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token
Emittenten vermögenswertereferenzierter Token legen auf ihrer Website an einer öffentlich und leicht zugänglichen Stelle auf klare, präzise und transparente Weise den Betrag der in Umlauf befindlichen vermögenswertereferenzierten Token sowie den Wert und die Zusammensetzung der in Artikel 36 genannten Vermögenswertreserve offen. Diese Informationen müssen mindestens monatlich aktualisiert werden.
Emittenten vermögenswertereferenzierter Token veröffentlichen auf ihrer Website an einer öffentlich und leicht zugänglichen Stelle schnellstmöglich eine kurze, klare, präzise und transparente Zusammenfassung des Prüfberichts und den vollständigen und unbearbeiteten Prüfbericht in Bezug auf die in Artikel 36 genannte Vermögenswertreserve.
Unbeschadet des Artikels 88 legen Emittenten vermögenswertereferenzierter Token auf ihrer Website an einer öffentlich und leicht zugänglichen Stelle so schnell wie möglich und in klarer, präziser und transparenter Weise alle Ereignisse offen, die signifikante Auswirkungen auf den Wert der vermögenswertereferenzierten Token oder auf die in Artikel 36 genannte Vermögenswertreserve haben oder wahrscheinlich haben werden.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 48 Ongoing transparency on supply and reserves
Zusätzlich zu den im Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen sollten die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Inhabern dieser Token auch fortlaufend Informationen zur Verfügung stellen. Insbesondere sollten sie auf ihrer Website über den Umlaufbetrag der vermögenswertereferenzierten Token sowie den Wert und die Zusammensetzung des Reservevermögens informieren. Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten auch über jedes Ereignis informieren, das erhebliche Auswirkungen auf den Wert der vermögenswertereferenzierten Token oder auf das Reservevermögen hat oder haben dürfte, und zwar unabhängig davon, ob die betreffenden Kryptowerte zum Handel zugelassen sind.
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