Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 40–205Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Basic legislative acts
- MiCA regulation
Artikel 78 Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden ausführen, ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um bei der Ausführung von Aufträgen das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erzielen, und berücksichtigen dabei die Faktoren Preis, Kosten, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, Umfang, Art der Auftragsausführung und Bedingungen der Verwahrung von Kryptowerten sowie jegliche sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Faktoren.
Ungeachtet des Unterabsatzes 1 sind Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden ausführen, nicht verpflichtet, die in Unterabsatz 1 genannten erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie Aufträge über Kryptowerte nach den spezifischen Anweisungen ihrer Kunden ausführen.
Um die Einhaltung von Absatz 1 sicherzustellen, müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden ausführen, wirksame Vorkehrungen für die Auftragsausführung treffen und umsetzen. Sie legen insbesondere Grundsätze der Auftragsausführung fest, die es ihnen erlauben, Absatz 1 einzuhalten, und setzen diese Grundsätze um. Die Grundsätze der Auftragsausführung sehen unter anderem eine umgehende, redliche und zügige Ausführung von Kundenaufträgen vor und verhindern den Missbrauch von Informationen über Kundenaufträge durch Mitarbeiter der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden ausführen, stellen ihren Kunden angemessene und eindeutige Informationen über ihre in Absatz 2 genannten Grundsätze der Auftragsausführung und jegliche wesentlichen Änderungen dieser Grundsätze zur Verfügung. In diesen Informationen wird klar, ausführlich und auf eine für Kunden verständliche Weise erläutert, wie die Kundenaufträge von den Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen auszuführen sind. Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen holen die vorherige Zustimmung jedes Kunden zu den Grundsätzen der Auftragsausführung ein.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden ausführen, müssen in der Lage sein, ihren Kunden auf Anfrage nachzuweisen, dass sie ihre Aufträge im Einklang mit ihren Grundsätzen der Auftragsausführung ausgeführt haben, und der zuständigen Behörde auf Antrag nachzuweisen, dass sie die Bedingungen dieses Artikels erfüllen.
Wenn die Grundsätze der Auftragsausführung vorsehen, dass Kundenaufträge außerhalb einer Handelsplattform ausgeführt werden könnten, informieren die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden ausführen, ihre Kunden über diese Möglichkeit und holen vor der Ausführung ihrer Aufträge außerhalb einer Handelsplattform die vorherige ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden in Form entweder einer allgemeinen Zustimmung oder einer Zustimmung in Bezug auf einzelne Geschäfte ein.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden ausführen, müssen die Wirksamkeit ihrer Vorkehrungen zur Auftragsausführung und ihrer Grundsätze der Auftragsausführung überwachen, damit sie etwaige diesbezügliche Mängel ermitteln und bei Bedarf beheben können. Insbesondere prüfen sie regelmäßig, ob die in den Grundsätzen der Auftragsausführung genannten Handelsplätze das bestmögliche Ergebnis für die Kunden erbringen oder ob die Vorkehrungen zur Auftragsausführung geändert werden müssen. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden ausführen, informieren ihre Kunden, mit denen sie Geschäftsbeziehungen unterhalten, über alle wesentlichen Änderungen ihrer Vorkehrungen zur Auftragsausführung oder ihrer Grundsätze der Auftragsausführung.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 86 Best execution, policies, and inducement bans
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden ausführen, sollten Grundsätze der Auftragsausführung festlegen und auch dann, wenn sie als Gegenpartei des Kunden auftreten, stets das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden anstreben. Sie sollten alle notwendigen Schritte unternehmen, um den Missbrauch von Informationen über Kundenaufträge durch ihre Mitarbeiter zu verhindern. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge entgegennehmen und an andere Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen weiterleiten, sollten Verfahren für die umgehende und ordnungsgemäße Weiterleitung dieser Aufträge umsetzen. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten keine monetären oder nicht-monetären Vorteile dafür erhalten, dass sie diese Aufträge an eine bestimmte Handelsplattform für Kryptowerte oder andere Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen weiterleiten. Sie sollten die Wirksamkeit ihrer Vorkehrungen zur Auftragsausführung und ihrer Grundsätze der Auftragsausführung überwachen und dabei bewerten, ob die in den Grundsätzen der Auftragsausführung genannten Handelsplätze das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erbringen oder ob die Vorkehrungen zur Auftragsausführung geändert werden müssen, und sie sollten die Kunden, mit denen sie eine laufende Kundenbeziehung unterhalten, über alle wesentlichen Änderungen ihrer Vorkehrungen zur Auftragsausführung oder ihrer Grundsätze der Auftragsausführung unterrichten.
Erwägungsgrund 87 Distinguishing execution from proprietary exchange
Ist ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, der Aufträge über Kryptowerte für Kunden ausführt, die Gegenpartei des Kunden, so könnten Ähnlichkeiten mit den Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte vorliegen. Beim Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte wird der Preis dieses Tauschs jedoch vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen als Währungsumtausch frei festgelegt. Dennoch sollte der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bei der Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden im Einklang mit seiner Politik der bestmöglichen Ausführung stets sicherstellen, dass er auch dann, wenn er als Gegenpartei des Kunden auftritt, das bestmögliche Ergebnis für seinen Kunden erzielt. Der Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte sollte keine Kryptowerte-Dienstleistung sein, wenn er vom Emittenten oder vom Anbieter vorgenommen wird.
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- die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;
- die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;