Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 40–205Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Basic legislative acts
- MiCA regulation
Artikel 80 Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden annehmen und übermitteln, legen Verfahren und Vorkehrungen für eine umgehende und ordnungsgemäße Übermittlung von Kundenaufträgen zur Ausführung über eine Handelsplattform für Kryptowerte oder an einen anderen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen fest und setzen diese um.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden annehmen und übermitteln, erhalten für die Weiterleitung von Kundenaufträgen an eine bestimmte Handelsplattform für Kryptowerte oder an einen anderen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen weder eine Vergütung noch Rabatte oder sonstige nicht monetäre Vorteile.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden annehmen und übermitteln, dürfen Informationen über noch nicht ausgeführte Kundenaufträge nicht missbrauchen und treffen alle angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs dieser Informationen durch ihre Mitarbeiter.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 84 Trading platforms’ rules, resilience, and transparency
Um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Märkte für Kryptowerte zu gewährleisten, sollten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, über detaillierte Betriebsvorschriften verfügen, eine ausreichende Resilienz ihrer Systeme und Verfahren sicherstellen, an die Märkte für Kryptowerte angepassten Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen unterliegen und transparente und nichtdiskriminierende Vorschriften auf der Grundlage objektiver Kriterien zur Regelung des Zugangs zu ihren Plattformen festlegen. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, sollten außerdem über eine transparente Gebührenstruktur für die erbrachten Dienstleistungen verfügen, um das Platzieren von Aufträgen zu verhindern, die zu Marktmissbrauch oder ungeordneten Handelsbedingungen beitragen könnten. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, sollten die Möglichkeit haben, auf Handelsplattformen ausgeführte Transaktionen on-chain und off-chain abzuwickeln, und sie sollten eine zügige Abwicklung sicherstellen. Die Abwicklung von Transaktionen sollte binnen 24 Stunden, nachdem eine Transaktion auf der Handelsplattform ausgeführt wurde, eingeleitet werden. Im Falle einer Off-Chain-Abwicklung sollte die Abwicklung am selben Geschäftstag eingeleitet werden, wohingegen die Abwicklung im Falle einer On-Chain-Abwicklung mehr Zeit in Anspruch nehmen könnte, da sie nicht der Kontrolle des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der die Handelsplattform betreibt, unterliegt.
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