Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 40–205Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Basic legislative acts
- MiCA regulation
Artikel 82 Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden erbringen, müssen mit ihren Kunden eine Vereinbarung schließen, in der ihre Pflichten und Aufgaben festgelegt werden. Eine solche Vereinbarung muss zumindest Folgendes enthalten:
die Identität der Vertragspartner,
eine Beschreibung der Modalitäten der erbrachten Transferdienstleistung,
eine Beschreibung der vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verwendeten Sicherheitssysteme,
die vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erhobenen Gebühren und
das anwendbare Recht.
Die ESMA gibt in enger Zusammenarbeit mit der EBA Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 heraus für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden erbringen, in Bezug auf Verfahren und Grundsätze, einschließlich der Rechte der Kunden, im Zusammenhang mit Transferdienstleistungen für Kryptowerte.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 90 Overlap with payment services under PSD2
Einige Kryptowerte-Dienstleistungen, insbesondere die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden, die Platzierung von Kryptowerten und Transferdienste für Kryptowerte für Kunden, könnten sich mit Zahlungsdiensten im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2366 überschneiden.
Erwägungsgrund 93 Definition and scope of transfer services
Bei einem Anbieter von Transferdienstleistungen für Kryptowerte sollte es sich um einen Rechtsträger handeln, der für einen Kunden Kryptowerte von einer Distributed-Ledger-Adresse oder einem Distributed-Ledger-Konto auf eine andere solche Adresse oder ein anderes solches Konto überträgt. Diese Transferdienstleistungen sollten nicht die Validierer, Knoten oder Miner umfassen, die Teil der Bestätigung einer Transaktion und der Aktualisierung des Status des Distributed-Ledger sein könnten. Zahlreiche Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bieten zusätzlich bestimmte Arten von Transferdienstleistungen für Kryptowerte an, etwa im Rahmen der Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden, den Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte oder die Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden. Je nach den genauen Merkmalen der mit der Übertragung von E-Geld-Token verbundenen Dienstleistungen könnten diese Dienstleistungen unter die Begriffsbestimmung von Zahlungsdiensten gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 fallen. In diesen Fällen sollten diese Übertragungen durch einen Rechtsträger vorgenommen werden, der zur Erbringung solcher Zahlungsdienste gemäß der genannten Richtlinie zugelassen ist.
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