Source: OJ L, 2025/1125, 15.9.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
ART/EMT issuer
- RTS on ART issuer authorisation
Artikel 4 Informationen über die internen Regelungen zur Unternehmensführung und die strukturelle Organisation
Für die Zwecke von Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2023/1114 muss der Zulassungsantrag klare und umfassende Informationen über die Organisation, die operative Struktur und die Regelungen zur Unternehmensführung des antragstellenden Emittenten enthalten, aus denen hervorgeht, dass sie sinnvoll gestaltet sind und die solide und umsichtige Geschäftsführung des antragstellenden Emittenten gewährleisten. Diese Angaben umfassen Folgendes:
das Organigramm, in dem die operative Struktur in Bezug auf die Geschäftsbereiche und -einheiten und die damit verbundene Zuweisung des Personals, die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Funktionen des antragstellenden Emittenten, die Angabe klarer und effektiver Berichterstattungspflichten und die Aufteilung der Zuständigkeiten, die die Geschäftstätigkeiten des antragstellenden Emittenten widerspiegeln, festgelegt sind;
den Zuständigkeitsbereich des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; mit einer Übersicht über die Rollen, Pflichten und Berichterstattungspflichten der einzelnen Mitglieder;
eine detaillierte und umfassende Beschreibung der vorgesehenen Anzahl und des Profils des Personals, einschließlich des Dienstalters, der Fähigkeiten und des Fachwissens dieser Mitarbeiter sowie der technischen Ressourcen, einschließlich der spezifischen Merkmale und Funktionen, der Aktualität und des innovativen Charakters, mit einer Erläuterung der ausreichenden Ausstattung mit personellen und technischen Ressourcen zur Umsetzung des Geschäftsplans;
eine detaillierte Beschreibung der Verfahren und Vorkehrungen zur Gewährleistung einer korrekten und zeitnahen Meldung der Daten in Bezug auf den vermögenswertereferenzierten Token;
eine Beschreibung des Verhaltenskodex, in dem die ethischen und professionellen Unternehmenswerte des antragstellenden Emittenten und die Risikokultur festgelegt sind;
eine Beschreibung der Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) 2023/1114 und im Einklang mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/293 der Kommission(12)Delegierte Verordnung (EU) 2025/293 der Kommission vom 30. September 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen, Muster und Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden in Verbindung mit vermögenswertereferenzierten Token (ABl. L, 2025/293, 13.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/293/oj).;
eine Beschreibung der Verfahren für den Umgang mit Interessenkonflikten gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2023/1114 und im Einklang mit der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Regulierungsstandards gemäß Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114;
eine Beschreibung der Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass der antragstellende Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; alle Offenlegungspflichten gegenüber den Inhabern des vermögenswertereferenzierten Token gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) 2023/1114 erfüllt.
Für die Zwecke von Buchstabe c muss der Zulassungsantrag auch den tatsächlichen Stand der Umsetzung der geplanten operativen Struktur, einschließlich des Einstellungsplans für das Personal, sowie den Erwerb und die Inbetriebnahme der technischen Ressourcen enthalten.
Der Zulassungsantrag muss die Namen und Kontaktdaten aller Drittdienstleister enthalten, mit denen der antragstellende Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; Vereinbarungen über die Verwaltung der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird; und über die Anlage des Reservevermögens, die Verwahrung des Reservevermögens und gegebenenfalls den öffentlichen Vertrieb der vermögenswertereferenzierten Token gemäß Artikel 34 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 zu schließen beabsichtigt oder geschlossen hat, sowie eine Beschreibung dieser Vereinbarungen, insbesondere auch alle folgenden Angaben:
Gründe für die Inanspruchnahme eines Drittdienstleisters zur Unterstützung oder Ausübung kritischer oder wichtiger Funktionen;
Standort des Drittdienstleisters und gegebenenfalls Ort, an dem die Daten gespeichert oder verarbeitet werden;
finanzielle, personelle und technische Ressourcen des Drittdienstleisters im Zusammenhang mit den kritischen oder wichtigen Funktionen;
interne Kontrollsysteme des antragstellenden Emittenten zur Überwachung und Verwaltung der Vereinbarung mit dem Drittanbieter;
Geschäftsfortführungspläne für den Fall, dass der Drittdienstleister die Kontinuität der Dienste nicht gewährleisten kann;
Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen über die Verpflichtung, sowohl dem antragstellenden Emittenten als auch der zuständigen Behörde Zugang zu Informationen sowie Inspektions- und Prüfrechte zu gewähren;
Berichterstattungspflicht gegenüber dem Leitungsorgandas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;.
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