Source: OJ L, 2025/1125, 15.9.2025Current language: DE
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Artikel 7 Identität und Nachweis des guten Leumunds, der Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und eines ausreichenden Zeitaufwands der Mitglieder des Leitungsorgans
Ein Zulassungsantrag muss für jedes Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; alle folgenden Angaben zur Person sowie einen Nachweis über seinen guten Leumund, seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen und seine Fähigkeit, für die Wahrnehmung seiner Aufgaben ausreichend Zeit aufzuwenden, enthalten:
vollständiger Name und, falls abweichend, Geburtsname;
Geburtsort und -datum, Anschrift und Kontaktdaten für den derzeitigen Wohnort, Staatsangehörigkeit(en) sowie persönliche Identifikationsnummer oder Kopie eines Ausweisdokuments oder eines gleichwertigen Dokuments;
Einzelheiten zu der Position, die die Person innehat oder innehaben wird, einschließlich der Angabe, ob es sich um eine leitende oder nichtleitende Position handelt, des Anfangsdatums oder des geplanten Anfangsdatums und gegebenenfalls der Dauer des Mandats sowie einer Beschreibung der wichtigsten Pflichten und Verantwortlichkeiten der Person;
einen Lebenslauf mit Angaben zu Ausbildung und Erfahrung, einschließlich Berufserfahrung, akademischer Qualifikationen, sonstiger einschlägiger Ausbildung, einschließlich des Namens und der Art aller Organisationen, für die die Person gearbeitet hat, sowie der Art und Dauer der ausgeübten Funktionen, wobei insbesondere alle Tätigkeiten im Rahmen der angestrebten Position hervorzuheben sind, die für Finanzdienstleistungen, Kryptowerte oder andere digitale Vermögenswerte, DLT, Informationstechnologie, Cybersicherheit, digitale Innovation oder Managementerfahrung relevant sind;
persönliche Vorgeschichte, einschließlich aller folgenden Angaben, in Bezug auf die Staatsangehörigkeit(en) der Person und ihre Wohnorte in den letzten zehn Jahren, sofern diese nicht mit dem Land der Staatsangehörigkeit(en) identisch sind:
das Nichtvorliegen von Einträgen im Strafregister aufgrund von Verurteilungen oder von Strafen, die nach dem geltenden Handels-, Insolvenz- und Finanzdienstleistungsrecht oder im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Berufshaftpflicht verhängt wurden, durch eine amtliche Bescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument oder, falls solche Bescheinigungen nicht vorliegen, durch eine zuverlässige Informationsquelle über das Nichtvorliegen strafrechtlicher Verurteilungen, Ermittlungen und Verfahren;
Angaben zur Verweigerung einer zur Ausübung einer Handelstätigkeit, einer unternehmerischen Tätigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlichen Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung oder zum Entzug, Widerruf oder zur Beendigung einer Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung oder zum Ausschluss durch eine Regulierungsstelle oder staatliche Einrichtung oder durch einen Berufsverband oder eine Berufsvereinigung;
Angaben zur Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis, einer Vertrauensstellung oder einem Treuhandverhältnis oder einer vergleichbaren Situation oder zur Tatsache, dass die Person aufgefordert wurde, aus einem solchen Arbeitsverhältnis auszuscheiden, es sei denn, dies erfolgt im Rahmen des Abbaus von Arbeitsplätzen;
Angaben dazu, ob eine andere zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; den Leumund der betroffenen Person bereits geprüft hat, einschließlich des Namens dieser Behörde, des Datums dieser Beurteilung und des Nachweises des Ergebnisses dieser Beurteilung;
Angaben dazu, ob eine Behörde aus einem anderen, nichtfinanziellen Sektor die betroffene Person bereits geprüft hat, einschließlich des Namens dieser Behörde, des Datums dieser Beurteilung und des Nachweises des Ergebnisses dieser Beurteilung;
eine Beschreibung aller finanziellen und nichtfinanziellen Interessen, die zu potenziellen wesentlichen Interessenkonflikten führen könnten, die die subjektive Vertrauenswürdigkeit der betreffenden Person bei der Ausübung des Mandats als Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des antragstellenden Emittenten beeinträchtigen könnten, einschließlich:
finanzieller Interessen, einschließlich Kryptowerte, sonstiger digitaler Vermögenswerte, Darlehen, Beteiligungen, Garantien oder Sicherungsrechte, die die Person gewährt oder erhalten hat, sowie nichtfinanzieller Interessen oder Beziehungen — einschließlich enger Beziehungen zu Personen wie Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Kindern, Eltern oder anderen Verwandten, mit denen die Person gemeinsam wohnt, — zwischen der Person oder engen Verwandten oder einem Unternehmen, mit dem die Person eng verbunden ist, und dem antragstellenden Emittenten, seinem Mutterunternehmen oder seinen Tochterunternehmen, einschließlich der Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; oder Personen, die eine qualifizierte Beteiligungdas direkte oder indirekte Halten einer Beteiligung an einem Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte gemäß den Artikeln 9 bzw. 10 der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(32) Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 38). unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für das Zusammenrechnen der Beteiligungen nach Artikel 12 Absätze 4 und 5 jener Richtlinie ausmacht oder die Ausübung eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschäftsführung eines Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder die Geschäftsführung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, an der eine solche Beteiligung gehalten wird, ermöglicht; an dem antragstellenden Emittenten halten;
Angaben dazu, ob die Person mit einer der unter Ziffer i aufgeführten Personen Geschäfte betreibt oder geschäftliche Beziehungen unterhält oder in den letzten zwei Jahren unterhalten hat oder in einen Rechtsstreit mit einer dieser Personen verwickelt ist;
Angaben dazu, ob die Person und die in enger Beziehung zu ihr stehenden Personen gemäß Ziffer i etwaige konkurrierenden Interessen mit dem antragstellenden Emittenten, seiner Muttergesellschaft oder seinen Tochtergesellschaften haben;
etwaiger finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem antragstellenden Emittenten, seinem Mutterunternehmen oder seinen Tochterunternehmen;
ob es sich bei der Person in den letzten zwei Jahren um eine politisch exponierte Person im Sinne des Artikels 3 Nummer 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 handelte;
wenn ein wesentlicher Interessenkonflikt festgestellt wird, einer Erklärung darüber, wie dieser Konflikt abgemildert oder behoben werden soll, einschließlich eines Verweises auf die Grundzüge der Strategie für den Umgang mit Interessenkonflikten;
Angaben über die Fähigkeit der Personen, der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beim antragstellenden Emittenten ausreichend Zeit zu widmen, einschließlich:
der geschätzten Zeit pro Jahr und pro Monat, die die Person mindestens für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben innerhalb des antragstellenden Emittenten aufwenden wird;
einer Liste der gewerblichen Mandate, die die betreffende Person innehat;
einer Liste der Aufgaben, die sich auf nichtgewerbliche Tätigkeiten beziehen oder die ausschließlich zum Zwecke der Verwaltung der wirtschaftlichen Interessen der betreffenden Person festgelegt wurden;
einer Liste aller zusätzlichen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer iii genannten Aufgaben, einschließlich des Vorsitzes in einem Ausschuss;
der geschätzten Zeit in Tagen pro Jahr, die für jedes Mandat aufgewendet wird;
der Anzahl der Sitzungen pro Jahr, die jeder Aufgabe gewidmet werden.
Für die Zwecke des Buchstabens e Ziffer i müssen amtliche Eintragungen, Bescheinigungen und Unterlagen innerhalb von drei Monaten vor Einreichung des Zulassungsantrags ausgestellt worden sein.
Die Ergebnisse etwaiger Eignungsbeurteilungen jedes Mitglieds des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;, die vom antragstellenden Emittenten durchgeführt wurden, einschließlich folgender Informationen:
der einschlägigen Protokolle des Vorstands;
der Entscheidung über die Eignungsbeurteilung;
wenn die betreffende Person als nicht erfahren genug eingestuft wurde, und vorausgesetzt, dass die geforderte Mindesterfahrung erfüllt ist, Einzelheiten zum auferlegten Ausbildungsplan, einschließlich des Inhalts, des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; und des Datums, bis zu dem der Ausbildungsplan abgeschlossen wurde oder abgeschlossen werden wird.
Eine Erklärung zur Gesamtbeurteilung der kollektiven Eignung des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; durch den antragstellenden Emittenten, in der dokumentiert wird, dass das Leitungsorgandas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; insgesamt über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, um den antragstellenden Emittenten zu leiten, einschließlich einschlägiger Sitzungsprotokolle oder Berichte oder Unterlagen zur Eignungsbeurteilung.
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