Source: OJ L, 2025/414, 31.3.2025Current language: DE
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- RTS on acquisition of qualified holding in CASP
Artikel 4 Von Personen, die eine indirekte qualifizierte Beteiligung an dem Zielunternehmen erwerben, vorzulegende Informationen
Beabsichtigt ein interessierter Erwerber, direkt oder indirekt die Kontrolle über einen bestehenden Inhaber einer qualifizierten Beteiligung an einem Zielunternehmen zu erwerben, unabhängig davon, ob es sich bei dieser bestehenden Beteiligung um eine direkte oder indirekte Beteiligung handelt, oder kontrolliert er direkt oder indirekt den interessierten direkten Erwerber einer qualifizierten Beteiligung an einem Zielunternehmen, so hat er Folgendes vorzulegen:
wenn es sich bei dem interessierten Erwerber um eine natürliche Person handelt, die in Artikel 1 Absatz 1, in den Artikeln 2, 6 und 8 bzw. in den Artikeln 9, 10 oder 11 genannten Informationen;
wenn es sich bei dem interessierten Erwerber um eine juristische Person handelt, die in Artikel 1 Absätze 2 bis 5 bzw. in den Artikeln 3, 6 und 8 sowie in den Artikeln 9, 10 oder 11 genannten Informationen (je nach Sachlage).
Erfüllt der interessierte Erwerber die in Absatz 1 genannten Bedingungen nicht, so hat er die in Absatz 3 Buchstaben a und b genannten Informationen vorzulegen, wenn die Prozentsätze der Beteiligungen entlang der gesamten Unternehmenskette, ausgehend von der direkt an dem Zielunternehmen gehaltenen qualifizierten Beteiligung, multipliziert mit der Beteiligung auf der unmittelbar darüber liegenden Ebene in der Unternehmenskette eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 10 % ergeben. Die Multiplikation erfolgt entlang der Unternehmenskette ansteigend so lange, wie das Multiplikationsergebnis mindestens 10 % beträgt.
Kontrolliert der interessierte Erwerber eine natürliche oder juristische Person, die eine qualifizierte Beteiligung gemäß Absatz 2 hält, so hat der interessierte Erwerber Folgendes vorzulegen:
wenn es sich bei dem interessierten Erwerber um eine natürliche Person handelt, die in Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Buchstaben a, b bis f und h, Artikel 6 Buchstaben a bis f und Artikel 8 genannten Informationen;
wenn es sich bei dem interessierten Erwerber um eine juristische Person handelt, die in Artikel 1 Absätze 2, 3, 4 oder 5, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i bis iv, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii, Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben f bis i, Artikel 3 Absätze 2 und 3, Artikel 6 Buchstaben a bis f und Artikel 8 genannten Informationen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 13 Proportionate information for indirect holdings
In Bezug auf die geplante Übernahme indirekter qualifizierter Beteiligungen an dem Zielunternehmen ist es erforderlich, verhältnismäßige Anforderungen an den Inhalt des Auskunftsersuchens zu formulieren. Zu diesem Zweck sollte zwischen zwei Fällen unterschieden werden. Der erste Fall bezieht sich auf eine Situation, in der die natürliche oder juristische Person, die indirekt eine qualifizierte Beteiligung an dem Zielunternehmen erwirbt oder erhöht, beabsichtigt, die Kontrolle über einen bestehenden Inhaber einer qualifizierten Beteiligung an dem Zielunternehmen zu erwerben, oder in der diese Person die Kontrolle bei dem interessierten direkten Erwerber einer qualifizierten Beteiligung an dem Zielunternehmen hält. Der zweite Fall bezieht sich auf eine Situation, in der das Bestehen einer qualifizierten Beteiligung durch Multiplikation der am Zielunternehmen gehaltenen qualifizierten Beteiligung mit den Prozentsätzen der indirekt entlang der Beteiligungskette gehaltenen qualifizierten Beteiligungen bestimmt wird. Im zweiten Fall sollte der interessierte Erwerber angesichts des geringeren Einflusses, den ein solcher indirekter Anteilseigner oder Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen auf das Zielunternehmen ausüben kann, weniger Informationen vorlegen müssen.
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