Source: OJ L, 2025/294, 13.2.2025

Current language: DE

RTS on CASP complaints handling

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/294 DER KOMMISSION

vom 1. Oktober 2024

zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen, Muster und Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden durch die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937(1)ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj., insbesondere auf Artikel 71 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

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Erwägungsgrund 1Clear access to complaints information

Zum Schutz der Kunden sollten die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ihren Kunden auf ihrer Website einen einfachen Zugang sowohl zu einer klaren, verständlichen und aktuellen Beschreibung ihres Beschwerdeverfahrens als auch zum Standardmuster im Anhang dieser Verordnung in den Sprachen, die der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen für die Vermarktung seiner Dienstleistungen verwendet, oder in den Sprachen, die er für die Kommunikation mit Kunden verwendet, zur Verfügung stellen.

Erwägungsgrund 2Multilingual availability for complaint submissions

Es muss sichergestellt werden, dass Kunden ihre Beschwerden in den Sprachen, die der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen für die Vermarktung seiner Dienstleistungen oder für die Kommunikation mit Kunden verwendet, sowie in den Amtssprachen des Herkunftsmitgliedstaats und der Aufnahmemitgliedstaaten, die auch Amtssprachen der Union sind, einreichen können.

Erwägungsgrund 3Harmonised template with filing flexibility

Um zu vermeiden, dass sich die Beschwerdeverfahren zwischen Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen in der Union unterscheiden, sollten die Kunden ihre Beschwerden unter Verwendung eines harmonisierten Musters einreichen können. Um den Kunden größtmögliche Flexibilität bei der Einreichung ihrer Beschwerden zu bieten, sollten Beschwerden jedoch nicht allein aus dem Grund zurückgewiesen werden können, dass Beschwerden nicht unter Verwendung dieses Musters eingereicht wurden.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

  1. Artikel 1Informationen, Muster und Beschreibung der Beschwerdeverfahren
  2. Artikel 2Ressourcen für die Bearbeitung von Beschwerden
  3. Artikel 3Mittel und Sprache für die Einreichung von Beschwerden
  4. Artikel 4Bestätigung des Eingangs einer Beschwerde und Prüfung ihrer Zulässigkeit
  5. Artikel 5Untersuchung von Beschwerden
  6. Artikel 6Entscheidungen
  7. Artikel 7Kommunikation mit Beschwerdeführern
  8. Artikel 8Verfahren zur Sicherstellung einer einheitlichen Bearbeitung von Beschwerden
  9. Artikel 9Inkrafttreten
Annex
  1. AnhangMUSTER FÜR DIE EINREICHUNG VON BESCHWERDEN

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. Oktober 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN

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