Source: OJ L, 2025/294, 13.2.2025

Current language: DE

Artikel 3 Mittel und Sprache für die Einreichung von Beschwerden


    1. Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen stellen sicher, dass Kunden Beschwerden auf elektronischem Wege oder in Papierform einreichen können.

    1. Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen stellen sicher, dass Kunden Beschwerden einreichen können

      1. in den Sprachen, die der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verwendet, um seine Dienstleistungen zu vermarkten oder mit Kunden zu kommunizieren,

      2. in den Amtssprachen des Herkunftsmitgliedstaats und der Aufnahmemitgliedstaaten, die auch Amtssprachen der Union sind.

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