Source: OJ L, 2025/294, 13.2.2025Current language: DE
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- RTS on CASP complaints handling
Artikel 5 Untersuchung von Beschwerden
Nach Eingang einer zulässigen Beschwerde prüfen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen unverzüglich nach Eingang der Beschwerde, ob die Beschwerde klar und vollständig ist. Insbesondere prüfen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, ob die Beschwerde alle erforderlichen Informationen enthält. Kommt ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu dem Schluss, dass eine Beschwerde unklar oder unvollständig ist, so fordert er alle zusätzlichen Informationen an, die für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Beschwerde erforderlich sind.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bemühen sich, alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit einer Beschwerde einzuholen und zu untersuchen. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen fordern beim Beschwerdeführer keine Informationen an, die sich bereits in ihrem Besitz befinden oder sich rechtlich in ihrem Besitz befinden müssen. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen halten Beschwerdeführer ordnungsgemäß über alle zusätzlichen Schritte auf dem Laufenden, die zur Bearbeitung der Beschwerde unternommen werden. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen beantworten berechtigte Nachfragen des Beschwerdeführers unverzüglich.
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- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden;
- Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte;
- Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag;
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte;
- Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
- Platzierung von Kryptowerten;
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
- Beratung zu Kryptowerten;
- Portfolioverwaltung von Kryptowerten;
- Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden;