Source: OJ L, 2025/1142, 10.6.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on CASP conflicts of interest
Artikel 2 Interessenkonflikte, die für den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen potenziell nachteilig sind
In den in Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten, die für den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen potenziell nachteilig sind, werden die Umstände präzisiert, die die Objektivität und Unparteilichkeit der verbundenen Personen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten und Zuständigkeiten direkt oder indirekt beeinträchtigen können. Diese Strategien und Verfahren berücksichtigen zumindest Situationen oder Beziehungen, in denen eine verbundene Person
ein wirtschaftliches Interesse an einer Person, Einrichtung oder Organisation hat, deren Interessen mit denen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen kollidieren;
eine aktuelle Beziehung (persönlicher, beruflicher oder politischer Art) zu einer Person, Einrichtung oder Organisation hat, deren Interessen mit denen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen kollidieren, oder innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Beurteilung eine derartige Beziehung hatte;
Aufgaben oder Tätigkeiten ausführt oder mit Zuständigkeiten betraut ist, die mit denen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen kollidieren, oder einer Person mit Funktionen oder Aufgaben unterstellt ist, die mit denen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen kollidieren.
Um Personen, Einrichtungen oder Organisationen zu ermitteln, deren Interessen mit denen von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen kollidieren, berücksichtigen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mindestens, ob die betreffende Person, Einrichtung oder Organisation
wahrscheinlich auf Kosten des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen einen finanziellen Gewinn erzielt oder einen finanziellen Verlust vermeidet;
ein anderes Interesse am Ergebnis einer erbrachten Krypto-Dienstleistung oder einer vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ausgeübten Tätigkeit hat als der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen;
die gleiche Geschäftstätigkeit ausübt wie der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen oder ob sie ein Kunde, Konsultant, Berater, Bevollmächtigter, Beauftragter, Dienstleister oder sonstiger Zulieferer (einschließlich Unterauftragnehmer) des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen ist und nachweisbare Gründe vorliegen, dass ein Interessenkonflikt mit dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bestehen könnte.
Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe a berücksichtigen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen Situationen, in denen die verbundene Person, die ein Mitglied des Leitungsorgans, Mitarbeiter des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen oder Anteilseigner oder Mitglied mit einer qualifizierten Beteiligung am Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ist,
Anteile, Token (einschließlich Governance-Token), sonstige Eigentumsrechte oder Mitgliedschaften an dieser Person, Einrichtung oder Organisation hält;
Schuldtitel dieser Person, Einrichtung oder Organisation hält oder sonstige Schuldenregelungen mit dieser Person, Einrichtung oder Organisation getroffen hat;
mit dieser Person, Einrichtung oder Organisation im Zusammenhang mit den unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallenden Tätigkeiten vertragliche Vereinbarungen in jeglicher Form geschlossen hat.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 2 Safeguarding objective and independent judgment
Um sicherzustellen, dass die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten im besten Interesse der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und ihrer Kunden umgesetzt werden, sollten diese Strategien und Verfahren Situationen erfassen, die die Fähigkeit der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen oder mit diesen verbundenen Personen, ihre Aufgaben oder Zuständigkeiten objektiv und unabhängig im Interesse der Kunden und zum Wohle des Unternehmenserfolgs auszuüben, beeinflussen oder beeinträchtigen könnten oder den Anschein erwecken, diese zu beeinflussen oder zu beeinträchtigen.
Erwägungsgrund 5 Influential personal relationships
Um Interessenkonflikte zum Nachteil der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und ihrer Kunden zu vermeiden, sollten die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten die sorgfältige Überwachung von Situationen sicherstellen, in denen mit dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verbundene Personen eine persönliche, berufliche oder politische Beziehung zu einer anderen Person unterhalten. Solche Beziehungen können das objektive Urteil des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen und der verbundenen Personen beeinflussen. Als persönliche Beziehungen gelten unter anderem Beziehungen zwischen Blutsverwandten oder angeheirateten Verwandten oder soziale Beziehungen, die nicht auf eine eingetragene Partnerschaft oder Ehe beschränkt sind. Zu den politischen Beziehungen können Mitgliedschaften in politischen Parteien oder Beziehungen zu Regierungsmitgliedern oder anderen Amtsträgern gehören. Berufliche Beziehungen bestehen in einem beruflichen Umfeld, z. B. bei der Arbeit oder in einem geschäftlichen Kontext.
Erwägungsgrund 8 Conflicts of interest to be taken into consideration
Die potenziellen und tatsächlichen Interessenkonflikte, die von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 zu berücksichtigen sind, sollten diejenigen sein, die die Interessen der Kunden beeinträchtigen oder potenziell beeinträchtigen, sowie diejenigen, die die Leistung und Situation des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen als solchen beeinträchtigen oder potenziell beeinträchtigen und somit indirekt auch den Interessen der Kunden schaden.
Erwägungsgrund 9 Measures not limited to transparency
Um für Transparenz in Bezug auf die Maßnahmen zu sorgen, die zur Begrenzung festgestellter Interessenkonflikte ergriffen werden, sollten die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen die in Artikel 72 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 festgelegten Anforderungen an die Offenlegung von Interessenkonflikten erfüllen. Um jedoch sicherzustellen, dass die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten ihr Ziel erreichen, sollten sich Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nicht auf die bloße Offenlegung von Interessenkonflikten als Mittel zu deren Lösung beschränken. Daher sollten sie die Offenlegungspflichten zwar erfüllen, aber auch die Ermittlung, Vermeidung und Regelung von Interessenkonflikten sicherstellen.
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- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden;
- Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte;
- Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag;
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte;
- Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
- Platzierung von Kryptowerten;
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
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- Portfolioverwaltung von Kryptowerten;
- Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden;