Source: OJ L, 2025/1142, 10.6.2025Current language: DE
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- RTS on CASP conflicts of interest
Artikel 4 In Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten
Die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten sind schriftlich darzulegen und müssen Folgendes berücksichtigen:
Umfang, Art und Bandbreite der vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbrachten oder ausgeübten Krypto-Dienstleistungen und anderen Tätigkeiten;
ist der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen Mitglied einer Gruppe, alle Umstände, die aufgrund der Struktur und der Geschäftstätigkeiten anderer Unternehmen der Gruppe zu einem Interessenkonflikt führen können.
Das Leitungsorgan des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen ist für die Festlegung, Annahme und Umsetzung dieser Strategien und Verfahren verantwortlich. Es bewertet und überprüft regelmäßig deren Wirksamkeit und beseitigt etwaige diesbezügliche Mängel.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen richten wirksame interne Kanäle ein, um die Beschäftigten und Mitglieder des Leitungsorgans über ihre Strategien und Verfahren in Bezug auf Interessenkonflikte zu informieren und ihnen kontinuierlichen Zugang zu ihnen zu gewähren, und bieten eine geeignete aktualisierte Schulung zu diesen Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten an.
Die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten umfassen Folgendes:
in Bezug auf eine Krypto-Dienstleistung oder eine Tätigkeit, die vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbracht oder in seinem Auftrag von einem Konsultant, Berater, Bevollmächtigten oder Beauftragten ausgeübt wird, eine Beschreibung der Umstände, die zu einem Interessenkonflikt im Sinne der Artikel 2 oder 3 führen könnten;
die Verfahren, die anzuwenden sind, um die in den Artikeln 2 und 3 genannten Interessenkonflikte zu ermitteln, zu vermeiden, zu regeln und offenzulegen;
einen klaren Verweis auf die Organisations- und Managementstruktur des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen.
Die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten tragen dem Risiko einer Schädigung der Interessen eines oder mehrerer Kunden oder der Interessen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen Rechnung.
Die in Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b genannten Verfahren umfassen mindestens die folgenden Elemente:
Maßnahmen, mit denen Angelegenheiten, die zu einem Interessenkonflikt führen können oder geführt haben, unverzüglich dem benannten internen Meldekanal gemeldet und mitgeteilt werden;
Maßnahmen, die den Austausch von Informationen zwischen verbundenen Personen, deren Tätigkeiten einen Interessenkonflikt nach sich ziehen könnten, verhindern oder kontrollieren, wenn dieser Informationsaustausch den Interessen eines oder mehrerer Kunden abträglich sein könnte;
die gesonderte interne Kontrolle verbundener Personen, zu deren Hauptaufgaben die Ausübung von Tätigkeiten im Namen von Kunden oder die Erbringung von Dienstleistungen für Kunden gehören, deren Interessen miteinander oder mit den Interessen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen kollidieren könnten;
die Beseitigung jeder direkten Verbindung zwischen der Vergütung, die Beschäftigte, Bevollmächtigte, Beauftragte, Unterauftragnehmer oder Mitglieder des Leitungsorgans des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die sich hauptsächlich mit einer Tätigkeit beschäftigen, erhalten, und der Vergütung oder den Einnahmen, die von anderen Beschäftigten, Bevollmächtigten, Beauftragten, Unterauftragnehmern oder Mitgliedern des Leitungsorgans des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen erzielt werden, die sich hauptsächlich mit einer anderen Tätigkeit beschäftigen, wenn nachweisbare Gründe dafür vorliegen, dass im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten ein Interessenkonflikt entstehen könnte;
Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass verbundene Personen, die externe Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ausüben, daran gehindert werden, innerhalb des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen unangemessenen Einfluss bezüglich dieser Tätigkeiten auszuüben;
Maßnahmen, die die gleichzeitige oder unmittelbar nachfolgende Einbeziehung einer verbundenen Person in verschiedene Krypto-Dienstleistungen bzw. Tätigkeiten verhindern oder kontrollieren, wenn diese Einbeziehung ein ordnungsgemäßes Konfliktmanagement beeinträchtigen könnte;
Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass kollidierende Tätigkeiten oder Transaktionen unterschiedlichen Personen anvertraut werden;
Maßnahmen zur Festlegung der Verantwortung der Mitglieder des Leitungsorgans, andere Mitglieder über entsprechende Angelegenheiten zu informieren und sich der Stimme zu enthalten, wenn sich ein Mitglied in einem Interessenkonflikt befindet oder befinden könnte;
Maßnahmen, mit denen verhindert werden soll, dass Mitglieder des Leitungsorgans Führungspositionen bei konkurrierenden Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen außerhalb derselben Gruppe bekleiden;
Maßnahmen zur Verhinderung und Kontrolle des Informationsaustauschs zwischen verbundenen Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen das Risiko eines Interessenkonflikts besteht, wenn dieser Informationsaustausch die Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten dieser verbundenen Person gegenüber dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen beeinträchtigen könnte.
Der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen muss sicherstellen, dass die in Absatz 3 Buchstabe b genannten Strategien und Verfahren mit hinreichender Gewissheit dafür sorgen, dass die Risiken für eine Verletzung der Interessen des Anbieters von Kryptowerten oder seiner Kunden abgewendet oder angemessen begrenzt werden.
Die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten müssen sicherstellen, dass der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen angemessene Ressourcen, einschließlich angemessener und unabhängiger personeller Ressourcen für deren Umsetzung, Aufrechterhaltung und Überprüfung einsetzt, einschließlich der Benennung einer Person, die für die Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten verantwortlich ist.
Diese Person ist befugt, ihre Aufgaben angemessen und unabhängig wahrzunehmen, und erstattet dem Leitungsorgan direkt Bericht.
Wurde diese Person mit anderen Aufgaben oder Funktionen betraut, müssen diese im Hinblick auf Umfang, Art und Bandbreite der Krypto-Dienstleistungen und sonstigen Tätigkeiten des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen angemessen sein und dürfen die Unabhängigkeit und Objektivität dieser Person nicht beeinträchtigen.
In den Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten werden die Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen festgelegt, die für die Mitarbeitenden erforderlich sind, die mit den in Unterabsatz 1 genannten Aufgaben betraut sind, und es wird sichergestellt, dass diese Personen Zugang zu allen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben relevanten Informationen haben.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 1 Proportionality principle
Bei der Entwicklung und Verfolgung der Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten gemäß Artikel 72 der Verordnung (EU) 2023/1114 sollten die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten ausreichen, um die Ziele dieses Artikels zu erreichen. Gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen auch den Umfang, die Art und die Bandbreite der erbrachten Kryptowerte-Dienstleistungen berücksichtigen.
Erwägungsgrund 3 Consideration of group-related circumstances
Gehört der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu einer Gruppe, sollten auch die damit zusammenhängenden Umstände berücksichtigt werden.
Erwägungsgrund 4 Managing group-driven conflict of interests
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Teil einer Gruppe sind, sollten daher Situationen, die aufgrund der Struktur und der Geschäftstätigkeiten anderer Unternehmen innerhalb ihrer Gruppe zu einem Interessenkonflikt führen können, entsprechend klären. Zu diesem Zweck sollten die Strategien und Verfahren zur Vermeidung von Interessenkonflikten, wenn ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen allein oder mit anderen Unternehmen seiner Gruppe mehrere Krypto-Dienstleistungen und damit zusammenhängende Tätigkeiten erbringt, jeglichen Missbrauch verhindern, der sich aus der konzentrierten Kontrolle und der Verwaltung von Transaktionen mit nahe stehenden Parteien, einschließlich Transaktionen, an denen verbundene Unternehmen beteiligt sind, ergibt.
Erwägungsgrund 6 Ensuring transparent organisational structure
Damit die Strategien und Verfahren zur Vermeidung von Interessenkonflikten wirksam sein können, sollten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen über eine transparente Organisations- und Führungsstruktur verfügen, die ihrer Gesamtstrategie und ihrem Risikoprofil entspricht und für ihr Leitungsorgan, die verbundenen Unternehmen, die zuständigen nationalen Behörden und die Kunden leicht zu verstehen ist.
Erwägungsgrund 7 Decision-making integrity of the management body
Eine solide Unternehmensführung und ein kompetentes Management der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sind von grundlegender Bedeutung, um sowohl ihre Funktionsfähigkeit als auch das Vertrauen in die Finanzmärkte sicherzustellen. Aus diesen Gründen sollten die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten Fälle erfassen, in denen Interessenkonflikte die Fähigkeit der Mitglieder des Leitungsorgans beeinträchtigen könnten, objektive und unparteiische Entscheidungen im besten Interesse des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen und seiner Kunden zu treffen.
Erwägungsgrund 9 Measures not limited to transparency
Um für Transparenz in Bezug auf die Maßnahmen zu sorgen, die zur Begrenzung festgestellter Interessenkonflikte ergriffen werden, sollten die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen die in Artikel 72 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 festgelegten Anforderungen an die Offenlegung von Interessenkonflikten erfüllen. Um jedoch sicherzustellen, dass die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten ihr Ziel erreichen, sollten sich Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nicht auf die bloße Offenlegung von Interessenkonflikten als Mittel zu deren Lösung beschränken. Daher sollten sie die Offenlegungspflichten zwar erfüllen, aber auch die Ermittlung, Vermeidung und Regelung von Interessenkonflikten sicherstellen.
Erwägungsgrund 10 Remuneration practices avoiding client detriment
Die Vergütung von Beschäftigten, die an der Erbringung von Krypto-Dienstleistungen für Kunden beteiligt sind, kann zu Interessenkonflikten führen. Auch wenn Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ihre Vergütungspolitik im Allgemeinen nach eigenem Ermessen gestalten können, sollten sie sicherstellen, dass ihre Vergütungspolitik und -praxis keine Konflikte zwischen den Interessen der Kunden und denen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen oder verbundenen Personen verursachen und die Fähigkeit der verbundenen Personen, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten auf unabhängige und objektive Weise zu erfüllen, nicht beeinträchtigen. Um für eine effiziente und einheitliche Anwendung der Anforderungen im Hinblick auf Interessenkonflikte im Bereich der Vergütung zu sorgen, sollte der Begriff der Vergütung alle Formen von Zahlungen und finanziellen oder nichtfinanziellen Zuwendungen umfassen, die von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen direkt oder indirekt an Personen geleistet werden, deren Handlungen sich direkt oder indirekt auf die von den Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen erbrachten Krypto-Dienstleistungen oder auf ihr unternehmerisches Verhalten auswirken. Die im Zusammenhang mit der Strategie für Interessenkonflikte umgesetzte Vergütungspolitik sollte sicherstellen, dass Kunden fair behandelt werden und ihre Interessen durch die von den Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen angewandte Vergütungspraxis kurz-, mittel- oder langfristig nicht beeinträchtigt werden.
Erwägungsgrund 11 Person responsible for management of conflicts of interest
Für eine angemessene Umsetzung, Aufrechterhaltung und Überprüfung von Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten sollte mit diesen Strategien und Verfahren sichergestellt werden, dass angemessene und intern unabhängige personelle Ressourcen für die Regelung von Interessenkonflikten zur Verfügung stehen. Die betreffenden Personen sollten zudem über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit Interessenkonflikten verfügen. Aus diesem Grund sollte die für die Regelung von Interessenkonflikten zuständige Person in ihrer Leitungsfunktion und gegebenenfalls in ihrer Aufsichtsfunktion einen direkten Zugang zu dem relevanten internen Meldekanal haben und über diesen Bericht erstatten können.
Erwägungsgrund 14 Applicability of the GDPR
Das Datenschutzrecht der Union, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates(2)Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj)., gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, einschließlich der Informationen, die im Rahmen ihrer Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten erhoben werden.
Erwägungsgrund 15 Specifying necessary categories of personal data
Im Einklang mit dem in der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Grundsatz der Datenminimierung sollten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen festlegen, welche Kategorien personenbezogener Daten sie verarbeiten werden, um Interessenkonflikte in ihren in Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Strategien und Verfahren zu ermitteln, zu vermeiden und zu regeln, wobei der Umfang, die Art und die Bandbreite der Krypto-Dienstleistungen und anderer Tätigkeiten, die vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und der Gruppe, der er angehört, erbracht oder ausgeübt werden, zu berücksichtigen sind.
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- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden;
- Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte;
- Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag;
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte;
- Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
- Platzierung von Kryptowerten;
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
- Beratung zu Kryptowerten;
- Portfolioverwaltung von Kryptowerten;
- Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden;