Source: OJ L, 2025/299, 13.2.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on continuity and regularity
Artikel 3 Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs
Die in Artikel 68 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs muss sicherstellen, dass Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen Störfälle oder Leistungsprobleme im Zusammenhang mit Systemen, die für ihre Geschäftsfunktionen von entscheidender Bedeutung sind, angemessen berücksichtigen, und ist auf einem dauerhaften Datenträger festzulegen.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nehmen in die Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs Folgendes auf:
eine Spezifizierung des Anwendungsbereichs der Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs, der durch die Geschäftsfortführungspläne, Verfahren und Maßnahmen abgedeckt wird, einschließlich jeglicher Beschränkungen und Ausschlüsse;
eine Beschreibung der Kriterien für die Aktivierung der Geschäftsfortführungspläne, einschließlich Eskalationsverfahren bis zur Ebene des Leitungsorgans;
Bestimmungen über Unternehmensführung und Organisation des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, einschließlich Festlegung der Aufgaben und Zuständigkeiten des Personals, zur Gewährleistung ausreichender Ressourcen für eine wirksame Umsetzung der Strategie;
Bestimmungen zur Gewährleistung der Kohärenz zwischen den Geschäftsfortführungsplänen und den IKT-Geschäftsfortführungsplänen sowie den IKT-Reaktions- und Wiederherstellungsplänen nach Artikel 24 und 26 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 1 Complementary to DORA's requirements
In den Artikeln 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates(2)Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2554/oj). sind Anforderungen an Reaktion und Wiederherstellung, Richtlinien und Verfahren zum Backup sowie Verfahren und Methoden zur Wiedergewinnung und Wiederherstellung der IKT-Systeme von Finanzunternehmen, einschließlich Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, festgelegt. In der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774 der Kommission(3)Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 der Kommission vom 13. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT-Risikomanagement und des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens (ABl. L, 2024/1774, 25.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1774/oj). werden die Komponenten der IKT-Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs, die Prüfung von IKT-Geschäftsfortführungsplänen sowie die Komponenten der IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne von Finanzunternehmen, einschließlich Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, weiter spezifiziert. Die vorliegende Verordnung ergänzt die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/2554 und der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774 in Bezug auf Kontinuität und Regelmäßigkeit der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen.
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