Source: OJ L, 2025/299, 13.2.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on continuity and regularity
Artikel 4 Geschäftsfortführungspläne
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; erstellen im Rahmen der Umsetzung der in Artikel 68 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs Geschäftsfortführungspläne. In den Geschäftsfortführungsplänen werden die Verfahren festgelegt, die zum Schutz und erforderlichenfalls zur Wiederherstellung von Folgendem erforderlich sind:
Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Kundendaten;
Verfügbarkeit der Geschäftsfunktionen, unterstützenden Prozesse und Informationsassets der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;.
Die Geschäftsfortführungspläne enthalten Folgendes:
ein Spektrum möglicher widriger Szenarien in Bezug auf kritische oder wichtige Funktionen wie den Ausfall von Geschäftsfunktionen, Mitarbeitern, Arbeitsplätzen, externen Lieferanten oder Rechenzentren oder den Verlust oder die Änderung geschäftskritischer Daten und Unterlagen;
Verfahren und Strategien für Störfälle einschließlich:
der zur Wiederherstellung kritischer oder wichtiger Funktionen erforderlichen Maßnahmen;
der Fristen für die Wiederherstellung dieser kritischen oder wichtigen Funktionen;
Wiederherstellungspunkten;
der Höchstdauer für die Wiederaufnahme der Dienste;
Verfahren und Strategien für die Verlagerung der Geschäftsfunktionen zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen an einen Back-up-Standort;
Sicherung kritischer Geschäftsdaten, einschließlich aktueller Informationen über die erforderlichen Kontakte zur Gewährleistung der Kommunikation innerhalb des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; sowie zwischen dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; und seinen Kunden;
Verfahren für zeitnahe Mitteilungen an Kunden und andere externe Interessenträger, einschließlich zuständiger Behörden.
Im Falle einer Störung im Zusammenhang mit einem zulassungsfreien Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird;, den der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; bei der Erbringung seiner Dienste nutzt, umfassen die in Absatz 2 Buchstabe e genannten Mitteilungen die folgenden Angaben:
Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederaufnahme der Dienstleistungen;
Gründe für den Störfall und seine Auswirkungen;
jegliche Risiken im Zusammenhang mit Kundengeldern und in ihrem Namen gehaltenen Kryptowerten;
Maßnahmen, die der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; in Reaktion auf die Störung eines zulassungsfreien Distributed Ledgerseinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; zu ergreifen beabsichtigt.
Sind diese Informationen für den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; nicht ohne Weiteres verfügbar, so liefert er Kunden und Interessenträgern, einschließlich zuständiger Behörden, nach bestem Bemühen Aktualisierungen der in Unterabsatz 1 genannten Informationen.
Die Geschäftsfortführungspläne sehen Verfahren für die Bewältigung von Störungen und Ausfällen ausgelagerter kritischer oder wichtiger Funktionen vor.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 2 Communicating permissionless distributed ledger disruptions
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; nutzen bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen unter Umständen Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird;, einschließlich zulassungsfreier Distributed-Ledger, über den sie keine Kontrolle haben. Bei Störungen, die aufgrund inhärenter Probleme solcher Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; auftreten, sind sie möglicherweise nicht in der Lage, die Regelmäßigkeit und Kontinuität ihrer Dienstleistungen zu gewährleisten. Um Marktvolatilität und damit verbundene negative Auswirkungen auf Kunden, die von solchen Störungen betroffen sind, zu mindern, sollten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; in ihre Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs auch eine zeitnahe Kommunikation mit Kunden und anderen externen Interessenträgern vorsehen. Die Kunden sollten wesentliche, zeitnahe Informationen, einschließlich laufender Statusaktualisierungen, über solche Störungen erhalten, und zwar so lange, bis die Störung behoben ist und die Dienste wieder aufgenommen werden. Hat der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; nicht ohne Weiteres Zugriff auf Informationen über den Status des zulassungsfreien Distributed Ledgerseinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird;, von dem die Unterbrechung der Dienstleistung ausgeht, so sollte er Kunden und andere Interessenträger, einschließlich zuständiger Behörden, nach bestem Bemühen auf dem Laufenden halten, um sicherzustellen, dass Kunden und Interessenträger möglichst umfassend über solche Störungen informiert sind.
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