Source: OJ L, 2025/299, 13.2.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on continuity and regularity
Artikel 5 Regelmäßige Prüfung der Geschäftsfortführungspläne
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen prüfen die in Artikel 4 genannten Geschäftsfortführungspläne auf der Grundlage realistischer Szenarien. Bei diesen Prüfungen wird getestet, ob der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der Lage ist, sich von Störfällen zu erholen und die Dienstleistungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b wieder aufzunehmen.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen prüfen die Geschäftsfortführungspläne jährlich unter Berücksichtigung:
der Ergebnisse der in Absatz 1 genannten Prüfungen;
der jüngsten Erkenntnisse zu möglichen Bedrohungen;
der Lehren aus früheren Vorfällen;
sofern relevant, von Änderungen der Wiederherstellungsziele, einschließlich der Vorgaben für die Wiederherstellungszeit und der Wiederherstellungspunkte nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b;
von Änderungen der Geschäftsfunktionen.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen halten die Ergebnisse der Prüfungen schriftlich fest und legen sie ihrem Leitungsorgan und den an den Geschäftsfortführungsplänen beteiligten operativen Einheiten vor.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen stellen sicher, dass die Prüfung der Geschäftsfortführungspläne die normalen Abläufe für die Erbringung ihrer Dienstleistungen nicht beeinträchtigt.
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