Source: OJ L, 2025/299, 13.2.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on continuity and regularity
Artikel 6 Komplexität und Risikoerwägungen
Bei der Festlegung der Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs, einschließlich der Pläne, Verfahren und Maßnahmen, berücksichtigen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen Elemente erhöhter Komplexität oder eines gestiegenen Risikos, unter anderem:
Art und Bandbreite der angebotenen Kryptowerte-Dienstleistungen;
Grad, zu dem die Dienstleistungen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen von einem zulassungsfreien Distributed-Ledger abhängen;
potenzielle Auswirkungen jeglicher Störungen auf die Kontinuität der Tätigkeiten des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen und die Verfügbarkeit seiner Dienstleistungen.
Für die Zwecke von Absatz 1 nehmen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen jährlich eine Selbstbewertung im Hinblick auf Umfang, Art und Bandbreite der von ihnen erbrachten Dienstleistungen vor. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nehmen diese Selbstbewertung anhand der im Anhang festgelegten Kriterien sowie jeglicher anderer Kriterien, die der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen für relevant hält, vor.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 3 Proportionality principle and self-assessment
Um unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-up-Unternehmen zu vermeiden, sollten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in ihrer Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs Umfang, Art und Bandbreite der von ihnen erbrachten Dienstleistungen berücksichtigen. Dies bedeutet, dass Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen im Anschluss an eine gründliche Selbstbewertung anhand verschiedener Kriterien unternehmensspezifische Anforderungen an die Fortführung des Geschäftsbetriebs festlegen sollten, die es ihnen ermöglichen, eine Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs aufzustellen, die den Marktauswirkungen ihrer Dienstleistungen angemessen ist. Bei der Selbstbewertung sollten auch Umstände berücksichtigt werden, die zwar nicht im Anhang aufgeführt sind, aber Auswirkungen auf den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen haben können.
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