Source: OJ L, 2025/1264, 3.10.2025

Current language: DE

Artikel 5 Prozess und Verfahren für Liquiditätsstresstests


    1. Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; nehmen in ihre Strategien für das Liquiditätsmanagement den Prozess und die Verfahren für Liquiditätsstresstests sowie folgende Informationen zu jedem Stresstest auf:

      1. durch den Liquiditätsstresstest erfasste Risiken;

      2. berücksichtigte Parameter, ihre Kalibrierung unter Stressbedingungen und die Stressszenarien und Zeithorizonte für die Liquiditätsstresstests;

      3. historische Daten und Annahmen, einschließlich etwaiger Expertenurteile, die der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; bei der Kalibrierung der unter Buchstabe b genannten Parameter berücksichtigt;

      4. das Ergebnis der Liquiditätsstresstests und etwaige Abhilfemaßnahmen.

    1. Die Liquiditätsstresstests umfassen ein Element eines umgekehrten Stresstests, um die Belastbarkeitsgrenze des Liquiditätsprofils jeder Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird; zu bewerten.

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