Source: OJ L, 2025/885, 20.8.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on market abuse
Artikel 2 Allgemeine Anforderungen
Personen, die beruflich Geschäfte mit Kryptowerten vermitteln oder ausführen, schaffen und unterhalten Vorkehrungen, Systeme und Verfahren zur Sicherung
der wirksamen und fortlaufenden Überwachung aller eingegangenen und übermittelten Aufträge und aller ausgeführten Geschäfte mit Kryptowerten für die Zwecke der Vorbeugung, Aufdeckung und Identifizierung von Aufträgen und Geschäften, wenn Umstände vorliegen könnten, die darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird;
der wirksamen und fortlaufenden Überwachung von Aspekten der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie für die Zwecke der Aufdeckung und Identifizierung anderer Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie, einschließlich des Konsensmechanismus, wenn Umstände vorliegen könnten, die darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird;
der Übermittlung von Verdachtsmeldungen an zuständige Behörden entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung und unter Verwendung des im Anhang enthaltenen Musters.
Die in Absatz 1 genannten Verpflichtungen gelten für Aufträge, Geschäfte und andere Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie, die Marktmissbrauch darstellen könnten, und gelten unabhängig
von der Eigenschaft, in der jemand den Auftrag erteilt oder das Geschäft ausgeführt hat,
von den Arten der Kunden, die betroffen sind,
davon, ob die Erteilung der Aufträge oder die Ausführung der Geschäfte auf oder außerhalb einer Handelsplattform erfolgt ist.
Personen, die beruflich Geschäfte mit Kryptowerten vermitteln oder ausführen, stellen sicher, dass die in Absatz 1 genannten Vorkehrungen, Systeme und Verfahren
geeignet sind und in einem angemessenen Verhältnis zu Umfang, Größe und Art ihrer Geschäftstätigkeit stehen,
regelmäßig bewertet werden, zumindest durch jährliche Audits und interne Überprüfungen, und dass gegebenenfalls eine Aktualisierung erfolgt,
zwecks Einhaltung dieser Verordnung unmissverständlich schriftlich dokumentiert sind, einschließlich Änderungen und Aktualisierungen, und dass die dokumentierten Informationen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden.
Personen, die beruflich Geschäfte mit Kryptowerten vermitteln oder ausführen, stellen der zuständigen Behörde auf Anfrage Informationen über die Bewertung gemäß Absatz 3, einschließlich Informationen zum Grad der Automatisierung, zur Verfügung.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 1 Requirements for reporting DLT abuse
Für die Vorkehrungen, Verfahren und Systeme, über die Personen, die beruflich Geschäfte mit Kryptowerten vermitteln oder ausführen, für die Meldung von Aufträgen, Geschäften und anderen Aspekten der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), einschließlich des Konsensmechanismus, verfügen müssen, wenn Umstände vorliegen könnten, die darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird, sollten Anforderungen festgelegt werden. Diese Anforderungen sind von entscheidender Bedeutung und sollten zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch beitragen. Diese Anforderungen sollten sicherzustellen helfen, dass die Meldungen über begründete Verdachtsmomente in Bezug auf Aufträge, Geschäfte und andere Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie an die zuständigen Behörden aussagekräftig, umfassend und zweckdienlich sind.
Erwägungsgrund 3 Proportionality based on market footprint
Für die Untersuchung, ob die Vorkehrungen, Systeme und Verfahren für die Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch angemessen sind, müssen die Auswirkungen bewertet werden, die die Person, die beruflich Geschäfte vermittelt oder ausführt, auf den Markt haben kann. Im Rahmen dieser Bewertung sollten diese Personen prüfen, ob sie in einem Segment des Markts für Kryptowerte eine erhebliche oder beherrschende Stellung innehaben; in diesem Fall sollten die Vorkehrungen, Systeme und Verfahren in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Stellung stehen.
Erwägungsgrund 4 Ongoing on-chain and off-chain monitoring
Die Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch bedarf einer fortlaufenden Überwachung aller Aufträge und Geschäfte, die von Personen, die beruflich Geschäfte vermitteln oder ausführen, vermittelt oder ausgeführt werden, unabhängig davon, ob diese Aufträge und Geschäfte über das Distributed Ledger („on-chain“) oder außerhalb des Distributed Ledger („off-chain“) ausgeführt werden, einschließlich Transfers von Kryptowerten auf oder von Konten von Kunden desselben Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen.
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- die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;
- die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;