Source: OJ L, 2025/298, 13.2.2025Current language: DE
- Markets in crypto-assets
ART/EMT issuer
- RTS on non-EU currencies
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
„einheitlicher Währungsraum“ ein Land oder mehrere Länder mit derselben amtlichen Währung;
„elektronische Geldbörse“ die Adresse einer Geldbörse für Kryptowerte, bei der ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen die Verwahrung oder Kontrolle von Kryptowerten im Namen seines Kunden oder die Verwahrung oder Kontrolle der Mittel für den Zugang zu solchen Kryptowerten, gegebenenfalls in Form privater kryptografischer Schlüssel, sicherstellt;
„selbstverwaltete elektronische Geldbörse“ die Adresse einer Geldbörse für Kryptowerte, bei der der Nutzer die Mittel für den Zugang zu den Kryptowerten, gegebenenfalls in Form privater kryptografischer Schlüssel, selbst kontrolliert.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.